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Bank Insolvent! Dahrlehen verjährt?

Dies ist eine Diskussion zu Bank Insolvent! Dahrlehen verjährt? innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 18:08
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Question Bank Insolvent! Dahrlehen verjährt?

Hallo. Ich bin das erste mal hier im forum und ich hoffe Ihr könnt mir hefen!

Bei der Bank X wird ein Darlehen aufgenommen.
Bank wird Insolvent und ein Insolventverwalter wird ernannt.

Vom Insolventverwalter kommt ein einziges schreiben:

"Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an
die Schuldnerin sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten."

Doch leider stehen in dem Brief keine neue Kontdaten.

Die Dahrlehenzahlungen werden eingestellt!

Nach fast 3,5 Jahren kommt ein brief vom Insolvenzverwalter, man möge bitte die Restsumme begleichen.

Nun zu meiner Frage.
Diese Forderung muss doch nach dem §195 BGB (3 Jahre) verjährt sein und ich muss diese nicht mehr begleichen oder habe ich etwas falsch verstanden?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 19:05
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AW: Bank Insolvent! Dahrlehen verjährt?

Solange eine rechtsgeschäftliche Stundung vereinbart ist (Darlehnsdauer), tritt keine Verjährung ein, vgl. § 205 BGB. Der Darlehnsvertrag scheint ja erst jetzt vom Insolvenzverwalter gekündigt worden zu sein, deshalb galt bis jetzt die vertragliche Stundung der Darlehnsforderung. Nach der Kündigung ist die gesamte Restsumme auf einmal fällig. Verjährt ist hier nichts. Erst wenn jetzt jahrelang nichts passierte, wäre die Forderung irgendwann verjährt.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 09:26
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AW: Bank Insolvent! Dahrlehen verjährt?

Zitat:
Zitat von fernetpunker
Solange eine rechtsgeschäftliche Stundung vereinbart ist (Darlehnsdauer), tritt keine Verjährung ein, vgl. § 205 BGB.
Der Darlehnsvertrag scheint ja erst jetzt vom Insolvenzverwalter gekündigt worden zu sein, deshalb galt bis jetzt die vertragliche Stundung der Darlehnsforderung. Nach der Kündigung ist die gesamte Restsumme auf einmal fällig. Verjährt ist hier nichts. Erst wenn jetzt jahrelang nichts passierte, wäre die Forderung irgendwann verjährt.
Vollumfängliche Zustimmung meinerseits
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