Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Bank berechnet Portokosten

Dies ist eine Diskussion zu Bank berechnet Portokosten innerhalb des Forums Bankrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #11 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 13:22
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.197
96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Bank berechnet Portokosten

Zitat:
Zitat von Bang Olafson
Ich selbst habe es nie erlebt, daß eine Lastschrift überhaupt nicht ausgeführt wurde...
Es gibt doch keine blöden Fragen.
Das kommt nun wirklich auf die Bank an. Weiterhin nimmt die eigene Bank dann auch keine Gebühren, denn diese entstehen ja der anderen Bank und werden dem in rechnung gestellt der abbucht. Wie gesagt, so ist es eben im Lastschriftverfahren.
Daueraufträge, Überweisungen usw, dass sind Buchungen bei denen das BGH-Urteil greift.
Mit Zitat antworten


  #12 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 13:45
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 9
Keine Wertung, andreas301 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreas301 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreas301 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreas301 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreas301 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreas301 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreas301 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreas301 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreas301 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreas301 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bank berechnet Portokosten

Zitat:
Zitat von Bang Olafson
Kann es sein, daß das, was landläufig als Rücklastschrift bezeichnet wird und die Nichteinlösung ein und dasselbe sind?
Das glaube ich auch.
Das BGH-Urteil gilt für Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen und Überweisungen

Wie dem auch sein, nach diesem Urteil

Zitat:
Entgelt für Benachrichtigung bei Rücklastschriften
Das Kreditinstitut muss Kunden über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften oder über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen wegen mangelnder Deckung benachrichtigen. Da es damit lediglich seine Pflicht zur Schadensminderung erfüllt, darf es auch dafür keine Gebühr in Rechnung stellen (Urteil vom 13.02.2001 - XI ZR 197/00)
darf für die Benachrichtigung keine Gebühr berechnet werden.
Mit Zitat antworten

  #13 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 13:54
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.197
96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Bank berechnet Portokosten

Wollen oder können Sie es nicht verstehen.
Zitat:
Zitat von andreas301
Das BGH-Urteil gilt für Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen und Überweisungen
Richtig, aber eben die die nicht ausgeführt wurden!!!!
Ist jedoch vom Konto ein Betrag im Lastschriftverfahren schon abgebucht, so wurde die Lastschrift doch ausgeführt. Es fand also eine Bewegung auf dem Konto statt.
Zitat:
Zitat von andreas301
darf für die Benachrichtigung keine Gebühr berechnet werden.
Und genau deshalb darf in diesem Bsp. eine Gebühr verlangt werden.

PS: Man kann sich natürlich auch Dinge zurecht legen, so wie man sie brauch. Vielleicht einfach nicht die Kürzfassung des Urteil´s lesen, sondern den gesamten Fall.
Zitat:
Zitat von Bang Olafson
Kann es sein, daß das, was landläufig als Rücklastschrift bezeichnet wird und die Nichteinlösung ein und dasselbe sind?
Nein.
Mit Zitat antworten

  #14 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 10:23
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 2
Keine Wertung, ezpk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ezpk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ezpk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ezpk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ezpk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ezpk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ezpk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ezpk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ezpk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ezpk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bank berechnet Portokosten

ich muss diesen thread nochmal aus der Versenkung holen.

Ich bin ebenfalls der Meinung das keine gebühren vom Kunden selbst verlangt werden dürfen und das nicht nur bei nicht ausgeführten Lastschrift sondern auch bei bereits ausgeführten die dann mangels Deckung zurückgebucht werden.
So steht es ja auch im BGH Urteil und deshalb hat die Bank dem Themenstarter die Gebühren erstattet abzgl. der Portokosten.

Wäre es so wie Pro es über mir schreibt hätte die Bank sicherlich die Gebühren einbehalten.

Zitat:
Zitat von BGH, Urteil vom 8. März 2005 - XI ZR 154/04
Da der Kunde seiner Bank keine Weisung erteilt hat, ist er im Verhältnis zu ihr berechtigt, der Belastung seines Kontos ohne Angabe von Gründen zu widersprechen; denn ein kontokorrentfähiger Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB steht der Zahlstelle erst zu, wenn der Schuldner die Belastungsbuchung auf seinem Konto genehmigt hat (BGHZ 144, 349, 353; BGH, Urteile vom 10. Januar 1996 - XII ZR 271/94, WM 1996, 335, 337, vom 1. Oktober 2002 - IX ZR 125/02, WM 2002, 2408, 2409 und vom 19. Dezember 2002 - IX ZR 377/99, WM 2003, 523, 526). Die Bank muß dann die Belastung rückgängig machen, ohne dafür Schadensersatz oder eine Vergütung beanspruchen zu können. Gleiches gilt auch bei einer Rücklastschrift mangels Deckung.
Mit Zitat antworten

  #15 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 17:59
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 93
Keine Wertung, Benbulben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Benbulben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Benbulben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Benbulben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Benbulben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Benbulben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Benbulben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Benbulben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Benbulben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Benbulben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bank berechnet Portokosten

Zitat:
Zitat von andreas301 Beitrag anzeigen
Angenommen: Herr A hat ein Girokonto bei Bank B. Im Jahre 2004 berechnet ihm die Bank eine Rücklastschriftgebühr von 8€ aufgrund eines nicht ausreichend gedeckten Kontos. Im Jahre 2007 erfährt Herr A von einem Urteil des BGH, welches solche Gebühren für Unzulässig erklärt. Herr A weißt seine Bank darauf hin, und fordert die Gebühren zurück. Bank B erstattet jedoch nur 7,45€, und behält 0,55€ als "Portokosten für Benachrichtigung" ein. Herr A hat niemals eine Benachrichtigung verlangt, kann er die 55Cent einfordern?

Gruß

Andreas
Liebe Forumsgemeinde,
hier kann man einiges zu diesem Thema entnehmen:
http://www.schuldenfrust.de/%20Bankgeb.htm
__________________
Besten Dank im voraus.
Dies war nur meine bescheidene subjektive Meinung.
Freundliche Grüße
Benbulben
Mit Zitat antworten

  #16 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 19:30
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.197
96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Bank berechnet Portokosten

Zitat:
Zitat von ezpk Beitrag anzeigen
Ich bin ebenfalls der Meinung das keine gebühren vom Kunden selbst verlangt werden dürfen und das nicht nur bei nicht ausgeführten Lastschrift sondern auch bei bereits ausgeführten die dann mangels Deckung zurückgebucht werden.
Sie müssen halt nur genau lesen. Das von Ihnen aufgeführte Urteil beschäftigt sich mit Rücklastschriften, welche eben nicht ausgeführt wurden. Im Fall des TE erfolgte jedoch eine Buchung und dieser Betrag wurde dann mangels Deckung zurück gebucht. Weshalb die Bank den Betrag erstattete war mir auch damals ein Rätsel.

Ansonsten sind virtuelle Geschichten die aus dem Jahre 2007 stammen so alt, dass es eigentlich unsinnig ist diese wieder aufzuwirbeln.
Zitat:
Zitat von Benbulben Beitrag anzeigen
Liebe Forumsgemeinde,
hier kann man einiges zu diesem Thema entnehmen:
http://www.schuldenfrust.de/%20Bankgeb.htm
Was ist denn das für eine unsinnige Seite.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #17 (permalink)  
Alt 02.03.2012, 09:08
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 36
Keine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bank berechnet Portokosten

O.k.,
wie sieht es denn nun mit 2.00 € Benachrichtigungsentgelt/Aufwandsentgelt aus für Daueraufträge, die nicht ausgeführt werden, weil Arbeitslohn etwas später als sonst kommt?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Portokosten bei Internet-Auktion Internetrecht 18.03.2010 10:02
Portokosten! Bürgerliches Recht allgemein 05.11.2009 15:43
Erstattung von Portokosten bei Rücksendung von Einzelteilen (Gewährleistung) Kaufrecht / Leasingrecht 28.03.2009 18:44
Vertrieb von Finanzprodukten einer schweizer Bank durch EU-Bank Bankrecht 22.07.2008 18:22
Bank berechnet überziehungszins und Mahnkosten von 10 EUR darf die das? Bankrecht 28.08.2006 13:40





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bankrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN