Dies ist eine Diskussion zu Bank berechnet Portokosten innerhalb des Forums Bankrecht
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| Bank berechnet Portokosten Gruß Andreas |
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| AW: Bank berechnet Portokosten Die Portokosten in Bezug auf eine Benachrichtigung über nicht ausgeführte Buchungen mangels Deckung ist legitim!!! |
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| AW: Bank berechnet Portokosten Zitat:
Ich persönlich finde für diese 0,55 sollte man aber nun keinen Aufstand machen. Malti
__________________ Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau. |
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| AW: Bank berechnet Portokosten Kann Herr A auch seine Portokosten für die Rückforderung zurückverlangen? @Mailti Die kennt Herr A schon. Da steht drinn (sinngemäß): Die Bank verlangt für alles Gebühren, was über die Grundleistung hinaus geht. Das mit den 55Cent stimmt schon, aber Herr A ist ein wenig erbost über die Gebührenpolitik seiner Bank. |
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| AW: Bank berechnet Portokosten Zitat:
Malti
__________________ Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau. |
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| AW: Bank berechnet Portokosten Die VZ Niedersachsen sieht das übrigends anders: Zitat:
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| AW: Bank berechnet Portokosten Zitat:
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| AW: Bank berechnet Portokosten Naja, es gibt hier 2 Aussagen, die sich wiedersprechen. Welche ist jetzt richtig? Und hier noch was: Zitat:
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| AW: Bank berechnet Portokosten Zitat:
Wenn eine Lastschrift schon ausgeführt wurde und dann mangels Deckung zurückgebucht wird, so nennt man dies eine Rücklastschrift und genau diese sind gebührenpflichtig. Sollte eine Überweisung erst garnicht ausgeführt werden, dann darf die Bank auch keine Gebühr verlangen. Siehe Urteil ( nicht ausgeführte Buchungen ). Ich hoffe das war nun verständlich. |
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| AW: Bank berechnet Portokosten Hmm.. Mal ne blöde Frage in diesem Zusammenhang.. Ich selbst habe es nie erlebt, daß eine Lastschrift überhaupt nicht ausgeführt wurde... Wenn kein Geld aif dem Konto war (früher, als ich noch arm war ), wurde morgens das Konto belasted und abends der gleiche Betrag wieder gutgeschrieben. Aber ich habe es nie erlebt, daß es gar keine Kontobewegung gab. Das war bei einer Sparkasse und bei der damaligen Bank24. Bei Daueraufträgen wurde mangels Deckung allerdings wirklich nicht gebucht. Kann es sein, daß das, was landläufig als Rücklastschrift bezeichnet wird und die Nichteinlösung ein und dasselbe sind? mfg Bang Olafson |
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