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Bank berechnet Portokosten

Dies ist eine Diskussion zu Bank berechnet Portokosten innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 01.03.2007, 11:54
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Bank berechnet Portokosten

Angenommen: Herr A hat ein Girokonto bei Bank B. Im Jahre 2004 berechnet ihm die Bank eine Rücklastschriftgebühr von 8€ aufgrund eines nicht ausreichend gedeckten Kontos. Im Jahre 2007 erfährt Herr A von einem Urteil des BGH, welches solche Gebühren für Unzulässig erklärt. Herr A weißt seine Bank darauf hin, und fordert die Gebühren zurück. Bank B erstattet jedoch nur 7,45€, und behält 0,55€ als "Portokosten für Benachrichtigung" ein. Herr A hat niemals eine Benachrichtigung verlangt, kann er die 55Cent einfordern?

Gruß

Andreas
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  #2 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 12:00
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AW: Bank berechnet Portokosten

Die Portokosten in Bezug auf eine Benachrichtigung über nicht ausgeführte Buchungen mangels Deckung ist legitim!!!
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  #3 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 12:01
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AW: Bank berechnet Portokosten

Zitat:
Zitat von andreas301
Herr A hat niemals eine Benachrichtigung verlangt, kann er die 55Cent einfordern?
Dazu sollte A die AGB seiner Bank lesen, dort wird dies abschließend geklärt sein.

Ich persönlich finde für diese 0,55 € sollte man aber nun keinen Aufstand machen.

Malti
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  #4 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 12:05
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AW: Bank berechnet Portokosten

Kann Herr A auch seine Portokosten für die Rückforderung zurückverlangen?

@Mailti
Die kennt Herr A schon. Da steht drinn (sinngemäß): Die Bank verlangt für alles Gebühren, was über die Grundleistung hinaus geht.
Das mit den 55Cent stimmt schon, aber Herr A ist ein wenig erbost über die Gebührenpolitik seiner Bank.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 12:07
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AW: Bank berechnet Portokosten

Zitat:
Zitat von andreas301
Kann Herr A auch seine Portokosten für die Rückforderung zurückverlangen?
Nein, da die ursprüngliche Forderung der Bank bereits legetim war.

Malti
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  #6 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 12:13
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AW: Bank berechnet Portokosten

Die VZ Niedersachsen sieht das übrigends anders:

Zitat:
Verweigert die Bank die Einlösung von Lastschriften und Schecks, weil das Kundenkonto nicht gedeckt ist, wird sie in ihrem eigenen Sicherheitsinteresse tätig. Kosten, die dabei anfallen, dürfen Kunden nicht berechnet werden - auch nicht Kosten für die Benachrichtigung. Gleiches gilt bei nicht ausgeführten Daueraufträgen und Überweisungen. (Urteile vom 21.10.1997 - XI ZR 5/97, XI ZR 296/96 und vom 13.02.2001 – XI ZR 197/00).
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  #7 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 12:17
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AW: Bank berechnet Portokosten

Zitat:
Zitat von andreas301
Im Jahre 2004 berechnet ihm die Bank eine Rücklastschriftgebühr von 8€ aufgrund eines nicht ausreichend gedeckten Kontos.
Schön das Sie das Urteil aufführen, aber lesen Sie bitte Ihren beitrag selbst. Bei einer Rücklastschrift wurde bereits gebucht. Rücklastschriften wurden vom BGH nicht aufgeführt, somit wäre sogar eine Gebühr fällig.
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  #8 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 12:19
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AW: Bank berechnet Portokosten

Naja, es gibt hier 2 Aussagen, die sich wiedersprechen. Welche ist jetzt richtig?

Und hier noch was:

Zitat:
Entgelt für Benachrichtigung bei Rücklastschriften
Das Kreditinstitut muss Kunden über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften oder über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen wegen mangelnder Deckung benachrichtigen. Da es damit lediglich seine Pflicht zur Schadensminderung erfüllt, darf es auch dafür keine Gebühr in Rechnung stellen (Urteil vom 13.02.2001 - XI ZR 197/00).
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  #9 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 12:22
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AW: Bank berechnet Portokosten

Zitat:
Zitat von andreas301
Naja, es gibt hier 2 Aussagen, die sich wiedersprechen. Welche ist jetzt richtig?
Was widerspricht sich denn?
Wenn eine Lastschrift schon ausgeführt wurde und dann mangels Deckung zurückgebucht wird, so nennt man dies eine Rücklastschrift und genau diese sind gebührenpflichtig. Sollte eine Überweisung erst garnicht ausgeführt werden, dann darf die Bank auch keine Gebühr verlangen. Siehe Urteil ( nicht ausgeführte Buchungen ).
Ich hoffe das war nun verständlich.
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  #10 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 13:03
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AW: Bank berechnet Portokosten

Hmm.. Mal ne blöde Frage in diesem Zusammenhang..

Ich selbst habe es nie erlebt, daß eine Lastschrift überhaupt nicht ausgeführt wurde... Wenn kein Geld aif dem Konto war (früher, als ich noch arm war ), wurde morgens das Konto belasted und abends der gleiche Betrag wieder gutgeschrieben. Aber ich habe es nie erlebt, daß es gar keine Kontobewegung gab. Das war bei einer Sparkasse und bei der damaligen Bank24.
Bei Daueraufträgen wurde mangels Deckung allerdings wirklich nicht gebucht.

Kann es sein, daß das, was landläufig als Rücklastschrift bezeichnet wird und die Nichteinlösung ein und dasselbe sind?

mfg


Bang Olafson
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