Dies ist eine Diskussion zu Bank als Informationsleck, Schadensersatz? innerhalb des Forums Bankrecht
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| Bank als Informationsleck, Schadensersatz? Jemand hat ein hohes Vermögen auf seinem Bankkonto. Durch Personen in der Bank kommt es irgendwie dazu, dass entweder konkrete Summen oder auch nur vage Informationen zu Dritten gelangen, sprich jemand aus der Bank plaudert und findet es ganz interessant was Nachbarn und Kunden so haben. Kann der Kunde dagegen klagen? Hat die Bank die Geheimhaltungspflicht verletzt? Viele werden sich Fragen: Wer hat hier den Schaden? Informationen können natürlich nicht mehr aus den Köpfen von Dritten gelöscht werden, d.h. wenn sich Informationen wie ein Lauffeuer verbreiten kann das zu großen Problemen führen. |
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| AW: Bank als Informationsleck, Schadensersatz? .. als erstes ist die sache eine frage der beweisbarkeit - also es müssen sich leute finden, die (am besten schriftlich) bereit sind zu bezeugen: "herr/ frau x (bankmitarbeiter) hat uns die und die infos über herrn mustermann gegeben ..." x ist grundsätzlich an das bankgeheimnis gebunden - es kann also arbeitsrechtliche und strafrechtl. konsequenzen für x haben bei schadenersatzansprüchen (zB nach BDSG) muß der schaden genau beziffert werden - und da werden die probleme anfangen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Bank als Informationsleck, Schadensersatz? Zitat:
Bank-Mitarbeiter unterliegen keiner gesetzlichen Schweigepflicht nach §203 StGB. (Das ist z.B. in der Schweiz oder in Singapur anders, dort gibt es strafrechtliche Vorschriften, die das Bankgeheimnis schützen.) Neben dem arbeitsrechtlichen Aspekt kommt vor allem auch noch der zivilrechtliche Aspekt infrage, wenn ein Schaden durch den Verschwiegenheitsbruch entsteht. In einzelnen Fällen wäre für den Empfänger der Daten eventuell auch noch ein bußgeldbewehrtes Delikt nach §42 BDSG zu konstruieren.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Bank als Informationsleck, Schadensersatz?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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