Dies ist eine Diskussion zu ausversehen Falschgeld bekommen innerhalb des Forums Bankrecht
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| ausversehen Falschgeld bekommen mal angenommen eine Person hebt von der Bank A Geld ab. Geht zwei Tage später zur Bank B um Dispo auszugleichen und paar Überweisungen zu tätigen. Die Bank B ruft einen Tag später die Person an sagt das unter den 50€ Scheinen sich einer als Falschgeld bewiesen hat.Dieser 50€ Schein soll zum Bundesamt für......... geschickt und dort kontrolliert werden . Die Person soll davon ausgehen das es im zweifelsfall zu einer Anzeige der Bank gegenüber der Person kommen wird. Auf die Frage warum die erst einen Tag später sie anrufen, äußert sich die Bank 2 das die Bearbeitung abends erfolgen und austausch der Scheine ausgeschlossen sind da diese in sogenannten Taschen gelagert werden. Die Person bestätigt noch einmal das sie diese Scheine von der Bank A bekommen hat und das ein verwechseln der Scheine in der Geldbörse mit anderen ausgeschlossen ist. Wie soll sich die Person verhalten? Wie ist die Rechtslage? mfg bostan |
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| AW: ausversehen Falschgeld bekommen Zitat:
Daher steht bezüglich des falschen Fuffzigers die Aussage des Einzahlers gegen die Aussage der Mitarbeiter von Bank B... Wem letztendlich geglaubt wird, kann ich nicht beurteilen. |
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