Dies ist eine Diskussion zu Aufteilung eines gemeinsamen Kredits nach Trennung innerhalb des Forums Bankrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Aufteilung eines gemeinsamen Kredits nach Trennung eine eheähnliche Beziehung hat bei einer Bank einen Allzweckredit aufgenommen, bei dem beide als Hauptkreditnehmer eingetragen sind. Die Beziehung scheitert. Wie kann man den Kredit teilen, wenn man sich nicht privat einigen kann? Beide Partner haben ein gleichhohes regelmäßiges Einkommen. Ist es rechtens, dass die Bank die volle Rate monatlich nur von einem der Personen abbucht? Ja, der Bank ist es offensichtlich egal, wer als Hauptkreditnehmer in dem Vertrag steht, hauptsache sie bekommen monatlich ihr Geld. Was für Möglichkeiten hat diese betroffene Person, um eine gerechte Aufteilung zu erzielen? |
| ||||
| AW: Aufteilung eines gemeinsamen Kredits nach Trennung Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Aufteilung eines gemeinsamen Kredits nach Trennung naja,die zwei könnten versuchen alleinge kredite in halber restschuld aufzunehmen und den alten kredit kündigen
__________________ pecunia non olet! |
| |||
| AW: Aufteilung eines gemeinsamen Kredits nach Trennung Zitat:
Derjenige, der von der Bank mit der Zahlung der Darlehensraten in Anspruch genommen wird, hat natürlich einen Anspruch gegen den anderen Kreditnehmer auf Übernhame der hälftigen Rate. Sofern die Zahlung nicht freiwillig erfolgt, muss sie eben gerichtlich durchgesetzt werden. |
| |||
| AW: Aufteilung eines gemeinsamen Kredits nach Trennung was für eine art kredit ist es denn?bei einem normalen allzweckkredit kann man mit einer vierteljährigen kündigungsfrist kündigen nach einer laufzeit von 6monaten
__________________ pecunia non olet! |
| |||
| AW: Aufteilung eines gemeinsamen Kredits nach Trennung Ja, ist ein ganz normaler Allzweckkredit und dieser läuft schon seit ca. 4 Jahren. Da ist nichts mehr mit Kündigungsfrist. LEIDER! Die betroffene Person hat sich damit abgefunden, die restliche Kreditsumme alleine zu übernehmen. Auch hier LEIDER!! Auf gerichtliche Einigung hat diese Person keine Lust, da dies mit ziemlich viel Kosten verbunden ist, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Aufteilung eines gemeinsamen Kredites. | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 10.11.2010 08:55 |
| Alternative rückzahlungsmethoden eines Kredits | Handelsrecht | 29.04.2009 17:50 |
| Ohne Moos nichts los: Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung eines Kredits? | Nachrichten: Recht & Gesetz | 29.07.2008 08:35 |
| Trennung nach gemeinsamen Hauskauf | Immobilienrecht | 29.07.2008 00:03 |
| Nutzungsrecht eines gemeinsamen Hauses nach Trennung | Immobilienrecht | 06.08.2007 21:44 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios