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Anspruch Riester-Zulage

Dies ist eine Diskussion zu Anspruch Riester-Zulage innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 25.04.2010, 10:45
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Anspruch Riester-Zulage

Mal angenommen, eine Familie mit 3 Kindern hat über die örtliche Sparkasse einen Riester-Sparvertrag (Fondsparen) bei dem großen Partener der Sparkassen mit 4 Buchstaben.

Anfang funktioniert alles mit der Gutschrift der Zulagen. Sowohl für den Familienvater als auch die z.Z. nicht arbeitende Ehefrau werden keine oder nur stark reduzierte Zulagen gutgeschrieben. Die Sparkasse als Ansprechpartner fragt immer wieder nach, kann aber nichts erreichen (angeblich stimmen Rentenbeiträge bei der Rentenanstalt nicht, "Zulagenzahlung sei offensichtlich in eine Überprüfung geraten" "die Zulagen können nur 2 mal im Jahr gutgeschrieben werden" und "Die Sachbearbeiter seien vollkommen überlastet". Nun sollen allen Zulagenanträge nochmal neu gestellt werden. Das ist alles Aufwand und garantiert ja wohl auch wieder nicht ein schnelle Lösung.

Da sich die Gutschrift der Wertpapieranteile bei momentan steigenden Kursen immer mehr ungünstig auswikt, kommt es hier zu einem echten finanziellen Nachteil.

Mein Frage:
Hat man Rechtsanspruch auf die Zulagen und wo muss man die geltend machen (bei der Sparkasse als Vermittler, bei der Wertpapierbank oder der staatlichen Zulagenstelle (mit der ich bisher keinerlei Kontakt hatte).

(liege ich hier vollkommen falsch, wenn ich denke, dass die Bank scho auch ein unternehmerisches Risiko einzugehen hat und die Zulagen auszahlen müssen, auch wenn sie sich diese noch nicht vom Staat hat zurückgeholt ?)
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