Dies ist eine Diskussion zu Ärger mit Bank nach Girokontoauflösung innerhalb des Forums Bankrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Ärger mit Bank nach Girokontoauflösung Person A hatte bei Bank A ein Girokonto. Nachdem diese die Kontoführungsgebühren trastisch erhöht haben, hat sich Person A nach ner neuen Bank umgesehen. Person A hat durch den Umzugsservice von Bank B die Konten bei Bank A kündigen lassen zum 30.04.2010. Person A hat von Bank A nie eine Kündigungsbestätigung erhalten. Dann wollte P. A Freitag, 30.04.10, seine letzten Kontoauszüge holen, doch der Automat hat seine Karte eingezogen. Am Montag, 03.05.10, schaut er auf den Kontoauszug der Bank B und sieht da, das Bank A 10€ Gebühr für Sperrung der EC Karte abgebucht hat mit Datum vom 30.04.10. Nach dem er bei der Bank angerufen hatte, hat er folge Auskunft bekommen: Bank A mußte aus Sicherheitsgründen seine Karte sperren, da er sie nicht zurückgegeben habe. Wie sollte das auch gehen, das Konto gabs ja bis 30.04. und dann kam das Wochenende an dem die Bank nicht geöffnet hat. Also wie sollte er die Karte zurück geben ? Ist diese "Machenschaft" der Bank A rechtlich ok oder nur ein Versuch einen Kunden Gebühren abzuzocken die für eine Girokontoauflösung verboten sind. Hätte Bank A nicht eine Kündigungsbestätigung schicken müssen in der darauf hingewiesen wird, die Karte bis zu einem bestimmten Termin zurückzugeben ? Person A kann auch nirgends in den AGB`s irgendetwas über 10€ Gebühren oder ähnliches gefunden. Geändert von Berndinger (05.05.2010 um 06:20 Uhr). |
| |||
| AW: Ärger mit Bank nach Girokontoauflösung So lange der Beitrag nicht den Forenregeln entsprechend abgeändert wird, dürfte sich wohl keiner hier nähere Gedanken machen. Konkrete Rechtsberatung gibt es hier nicht. Wir diskutieren fiktive Fälle. Viele Grüße Cephalotus |
| |||
| AW: Ärger mit Bank nach Girokontoauflösung Zitat:
Die letzten Kontoauszüge bekommt man idR mit der Post geschickt. Genauso wie die schriftliche Bestätigung. Wobei diese üblicherweise an das übernehmende KI gesendet wird. |
| |||
| AW: Ärger mit Bank nach Girokontoauflösung Zitat:
Nehmen wir mal an, das neue KI hätte keine Kündigung bekommen und Person A auch nicht. |
| |||
| AW: Ärger mit Bank nach Girokontoauflösung Zitat: ![]() Wenn A sein Konto nicht gekündigt hat, liegt nat. ein ganz anderer Sachverhalt vor.... |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Eventueller Ärger nach Auszug | Mietrecht | 15.03.2010 12:57 |
| Ärger nach Gründung | Verbraucherrecht | 17.04.2009 10:25 |
| Ärger mit Arbeitgeber nach Beendigung des Zivildienstes | Arbeitsrecht | 19.02.2009 00:38 |
| Bank macht Ärger, trotz Generalvollmacht | Erbrecht | 10.07.2007 13:26 |
| Geerbte Schulden und Ärger mit der Bank | Erbrecht | 23.02.2006 18:38 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios