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Ärger mit Bank nach Girokontoauflösung

Dies ist eine Diskussion zu Ärger mit Bank nach Girokontoauflösung innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 20:53
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Ärger mit Bank nach Girokontoauflösung

Also nehmen wir mal an:

Person A hatte bei Bank A ein Girokonto. Nachdem diese die Kontoführungsgebühren trastisch erhöht haben, hat sich Person A nach ner neuen Bank umgesehen.
Person A hat durch den Umzugsservice von Bank B die Konten bei Bank A kündigen lassen zum 30.04.2010.
Person A hat von Bank A nie eine Kündigungsbestätigung erhalten.
Dann wollte P. A Freitag, 30.04.10, seine letzten Kontoauszüge holen, doch der Automat hat seine Karte eingezogen. Am Montag, 03.05.10, schaut er auf den Kontoauszug der Bank B und sieht da, das Bank A 10€ Gebühr für Sperrung der EC Karte abgebucht hat mit Datum vom 30.04.10. Nach dem er bei der Bank angerufen hatte, hat er folge Auskunft bekommen:
Bank A mußte aus Sicherheitsgründen seine Karte sperren, da er sie nicht zurückgegeben habe. Wie sollte das auch gehen, das Konto gabs ja bis 30.04. und dann kam das Wochenende an dem die Bank nicht geöffnet hat. Also wie sollte er die Karte zurück geben ?
Ist diese "Machenschaft" der Bank A rechtlich ok oder nur ein Versuch einen Kunden Gebühren abzuzocken die für eine Girokontoauflösung verboten sind.
Hätte Bank A nicht eine Kündigungsbestätigung schicken müssen in der darauf hingewiesen wird, die Karte bis zu einem bestimmten Termin zurückzugeben ? Person A kann auch nirgends in den AGB`s irgendetwas über 10€ Gebühren oder ähnliches gefunden.

Geändert von Berndinger (05.05.2010 um 06:20 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 22:28
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AW: Ärger mit Bank nach Girokontoauflösung

So lange der Beitrag nicht den Forenregeln entsprechend abgeändert wird, dürfte sich wohl keiner hier nähere Gedanken machen.

Konkrete Rechtsberatung gibt es hier nicht. Wir diskutieren fiktive Fälle.

Viele Grüße

Cephalotus
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  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2010, 09:02
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AW: Ärger mit Bank nach Girokontoauflösung

Zitat:
Zitat von Berndinger Beitrag anzeigen
Ist diese "Machenschaft" der Bank A rechtlich ok oder nur ein Versuch einen Kunden Gebühren abzuzocken die für eine Girokontoauflösung verboten sind.
Hätte Bank A nicht eine Kündigungsbestätigung schicken müssen in der darauf hingewiesen wird, die Karte bis zu einem bestimmten Termin zurückzugeben ? Person A kann auch nirgends in den AGB`s irgendetwas über 10€ Gebühren oder ähnliches gefunden.
Bei einer Kontoauflösung durch einen Umzugsservice muss die neue Bank bestätigen, dass die alte EC-Karte vernichtet wird. Oder die Karte muss dem Kündigungsschreiben beigelegt werden. Tut sie das nicht, ist eine Sperrung der Karte nicht unüblich.

Die letzten Kontoauszüge bekommt man idR mit der Post geschickt. Genauso wie die schriftliche Bestätigung. Wobei diese üblicherweise an das übernehmende KI gesendet wird.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2010, 17:30
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AW: Ärger mit Bank nach Girokontoauflösung

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Bei einer Kontoauflösung durch einen Umzugsservice muss die neue Bank bestätigen, dass die alte EC-Karte vernichtet wird.

Die letzten Kontoauszüge bekommt man idR mit der Post geschickt. Genauso wie die schriftliche Bestätigung. Wobei diese üblicherweise an das übernehmende KI gesendet wird.
Vernichten wäre ja schön und gut, aber es hätte ja sein können, das die Karte gesperrt wurde an dem Tag, an dem das Konto noch aktive gewesen wäre. Person A hat ja die Karte nicht eingesetzt, als das Konto schon aufgelöst war, was ja erst ab 01.05. der Fall gewesen wäre.
Nehmen wir mal an, das neue KI hätte keine Kündigung bekommen und Person A auch nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.05.2010, 09:20
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AW: Ärger mit Bank nach Girokontoauflösung

Zitat:
Zitat von Berndinger Beitrag anzeigen
Nehmen wir mal an, das neue KI hätte keine Kündigung bekommen und Person A auch nicht.
Was dann? A hat seiner neuen Bank einen schriftlichen Auftrag erteilt, den diese ausgeführt hat. Ob jetzt die Bank noch mal eine Bestätigung schickt oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle, da ein schriftlicher Auftrag von A vorliegt

Wenn A sein Konto nicht gekündigt hat, liegt nat. ein ganz anderer Sachverhalt vor....
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