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Änderung Kreditvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Änderung Kreditvertrag innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 12:48
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Änderung Kreditvertrag

Hallo,

mal angenommen Kunde A unterschreibt zur Finazierung eines Hauses ein Darlehensvertrag mit Grundschuldeintragung. Vereinbart wird, dass lediglich Zinsen zu zahlen sind. Die Tilgung soll über einen Bausparvertrag geschehen, bei dem 1 Promil des Darlehensvertrages monatlich eingezahlt wird. Nun möchte der Kunde A diesen Vetrag umwandeln in ein normales Darlehen, mit Zins und Tilgungsrate, da diese im Vergleich bedeutend günstiger käme. Die Bank X weigert sich und verweist auf die 10-Jähriger Vertragsdauer. Sondertilgung ist nicht vereinbart worden. Was kann Kunde A nun tun, um die günstigere Variante zu erreichen? Bei dieser Bank wurde ein Nachschusskredit bewilligt und hierzu 2 vorhanden Bausparverträge als Sicherheit übernommen.

Kunde A hat folgende Überlegung: In allen 3 Baussparern sind knapp 10.000 €, die zur Teiltilgung des Nachschussdarlehens gedacht wären, um dann ein Gesamtdarlehen zu haben, das komplett mit Zins- und Tilgung geplant wäre.

Muss der Kunde A nun die weiteren 6 1/2 Jahre abwarten, oder kann die Bank X durchaus den Vertrag ändern? Die Darlehenssummen zusammen würden leider den Wert der Immobilie übersteigen. Kann dies ein Hinderungsgrund darstellen?

Danke.

Mfg Waldi2007
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  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 17:24
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AW: Änderung Kreditvertrag

Zitat:
Zitat von Waldi2007 Beitrag anzeigen
Hallo,

mal angenommen Kunde A unterschreibt zur Finazierung eines Hauses ein Darlehensvertrag mit Grundschuldeintragung. Vereinbart wird, dass lediglich Zinsen zu zahlen sind. Die Tilgung soll über einen Bausparvertrag geschehen....
Und damit ist die gesamte Darlehenssumme auch auf 10 Jahre durch die Bank refinanziert worden - d.h. die Bank selbst ist ebenfalls daran gebunden, dass die komplette Summe 10 Jahre zur Verfügung steht.

Was kann Kunde A nun tun, um die günstigere Variante zu erreichen?
Er könnte THEORETISCH mit der Bank verhandeln - den bestehenden Vertrag vorzeitig zurückzahlen und durch ein Tilgungsdarlehen ersetzen. Da der Bank dann aber eine nicht unerhebliche VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG zusteht, wird sich das für A letztendlich nicht rechnen. Im Gegenteil: er zahlt eher noch drauf!

Muss der Kunde A nun die weiteren 6 1/2 Jahre abwarten, oder kann die Bank X durchaus den Vertrag ändern?
Wie bereits erläutert, wird A die 6,5 tilgungsfreien Jahre durchhalten müssen.....
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  #3 (permalink)  
Alt 21.09.2010, 20:52
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AW: Änderung Kreditvertrag

im übrigen würde der kunde aus dem vertrag eher rauskommen, wenn er das zu finanzierende objekt verkauft (innerhalb der familie?).

http://www.haus-wohnen.de/wDeutsch/e...uste_news6.htm
__________________
pecunia non olet!
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  #4 (permalink)  
Alt 21.09.2010, 22:11
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AW: Änderung Kreditvertrag

Tiger hat Recht: der Vertrag muss eingehalten werden. Dass der Kunde etwas Günstigeres gefunden hat, ermöglicht ihm nicht, sich vorzeitig vom Vertrag zu lösen.

Was würde der Kunde im Gegenzug sagen, wenn die Bank bei einer Leitzinserhöhung einen Vertrag ihrerseits vorzeitig lösen wollte, weil sie dann das Geld zu höheren Zinsen verleihen könnte?

Nur mal OT: ich frage mich nur, wer den Kunden zum Bausparvertrag übers Ohr hauen konnte? Wohl ein Provisionsjäger...ein Bausparvertrag ist nicht dazu geeignet, bei einem Kunden eine Hypothek komplett abzuzahlen.

Im übrigen eine Frage an die Bausparexperten: zahlt man 1 Promille pro Monat ein, braucht man nach Adam Riese 1000 Monate=über 80 Jahre, um den Kredit zu tilgen. Wie soll das denn gehen?? Was ist das wieder für ein abartiges Konstrukt? Da werden doch nur die Tilgungsraten für den Kreditnehmer optisch niedrig gehalten, und am Ende kommt der große Hammer...wer mich eines Besseren überzeugen will, rechnet mir die Sache bei einer Darlehnssumme von 100.000 Euro vor.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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