
19.11.2011, 20:02
|
| Neues Mitglied | | Registriert seit: May 2007
Beiträge: 3
| |
| Abtretung / Gläubigerwechsel / Rückgewähransprüche Eine Forderung der Bank A (im Grundbuch erstrangiger Gläubiger) wurde von einer Privatperson beglichen und eine Abtretung der Grundschulden sowie allen Nebenrechten beantragt. Die Bank A teilt der Privatperson schriftlich mit, dass sie die Grundschulden nicht abtreten kann (obwohl es mündlich gesagt wurde, dass es geht), weil ein nachrangiger Gläubiger (Bank B) gemäß einer Abtretungsanzeige und geteilter Grundschuldbestellungsurkunde bevorrechtigt ist und deshalb die Bank B für die Abtretungserklärung zuständig ist. Bank B will nichts abtreten, weil sie Rückgewähransprüche aus vorrangigen Grundschulden von vor zwei Jahren abgetreten bekommen haben.
Ist das möglich? Die Forderung wurde ja durch eine dritte Person, und nicht vom Schuldner selbst, bzw. Eigentümer der Wohnung beglichen. Wie kann dann die Bank B Rückgewährungsansprüche geltend machen.
Wenn die Banken sich weiter querstellen kann die Privatperson das Geld wieder von der Bank A aufgrund der nicht erbrachten Gegenleistung zurückverlangen? Gibt es da irgendwelche Widerrufsfristen? |