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Abtretung aus Versehen

Dies ist eine Diskussion zu Abtretung aus Versehen innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 00:27
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Abtretung aus Versehen

Mal angenommen A und B haben sich zur Sicherung eines Darlehens über die Bestellung einer Grundschuld geeinigt. Was wäre wenn nun B aus versehen Darlehen und Grundschuld an C überträgt. Ist diese Abtretung überhaupt gültig? Oder konnte C diese gutgläubig erwerben?
Danke für eure Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 18:53
V.I.P.
 
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AW: Abtretung aus Versehen

Wie tritt man denn etwas "aus Versehen" ab?
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 14:39
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AW: Abtretung aus Versehen

Eine Abtretung findet doch per Abtretungserklärung statt.... Es fällt mir schwer mir, wie Clown, schwer da die Möglichkeit eines Versehens zu erkennen.
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