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Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN

Dies ist eine Diskussion zu Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 02:56
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Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN


Theoretisches Fallbeispiel: Unberechtigte Geld-Abhebung nach Diebstahl von gelagerten, "neutralen" Bank-Briefen mit neuer EC-Karte und PIN-Nummer.

A befindet sich über einige Monate im Ausland und bittet Nachbar B, während dieser Zeit seine Post für ihn aus dem Briefkasten zu entnehmen und bis zur Rückkehr von A aufzuheben. Nach einigen Wochen stellt A fest, dass von seinem Konto bei X-Bank in Deutschland eine Bar-Abhebung vorgenommen wurde. Es stellt sich heraus, dass X ihm während des Auslandsaufenthaltes eine neue EC-Karte und einige Tage darauf die PIN-Nummer zugesandt hat. B hat die beiden äußerlich neutralen Briefe von X-Bank wie andere auch in seiner Wohnung aufbewahrt. Diese Unterlagen werden bei einem Einbruch bei B zusammen mit weiterer Post entwendet und für die unberechtige Abhebung verwendet.

A kann argumentieren, dass ihm die Zusendung nicht angekündigt wurde und die Briefe von außen nicht erkennen lassen, um welchen Inhalt es sich handelt. Letzteres könnte auch B geltend machen.

Müsste sich A von der X-Bank ein Verschulden vorwerfen lassen oder könnte er Ansprüche auf Erstattung des Verlustes geltend machen? Hätte A Ansprüche auf Ersatz gegenüber B?
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Alt 01.12.2010, 05:59
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AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN

Zitat:
Zitat von gaijin Beitrag anzeigen
Hätte A Ansprüche auf Ersatz gegenüber B?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht gegenüber B bei diesem Sachverhalt kein Schadenersatzanspruch. Bei dieser Gefälligkeitshandlung des B ist von einem stillschweigenden Haftungsausschluss zwischen A und B auszugehen.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 13:39
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AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht gegenüber B bei diesem Sachverhalt kein Schadenersatzanspruch. Bei dieser Gefälligkeitshandlung des B ist von einem stillschweigenden Haftungsausschluss zwischen A und B auszugehen.
Du schließt also Ansprüche gegenüber der X-Bank von vornherein aus?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 13:41
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AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN

Zitat:
Zitat von gaijin Beitrag anzeigen
Du schließt also Ansprüche gegenüber der X-Bank von vornherein aus?
Nee, gegenüber dem Nachbarn!
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  #5 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 13:59
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AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN

Und hier mal eine generelle Info was die Haftung der Bank angeht:
Zitat:
Die Voraussetzung dafür, dass Banken bei Verlusten durch den Diebstahl der Bankkarte haften ist, dass der Besitzer sorgfältig mit seiner Karte umgegangen ist.

Bei grober Fahrlässigkeit ist eine Haftung ausgeschlossen, so zum Beispiel, wenn die PIN auf der Karte vermerkt wurde, die PIN zusammen mit der Karten am gleichen Ort aufbewahrt wurde, die Geheimnummer einer anderen Person mitgeteilt und dadurch ein Missbrauch verursacht wurde, der Verlust der Karte nicht sofort bei der Bank oder der zentralen Sperren-Annahme gemeldet wurde, der Geldbeutel unbeaufsichtigt im Auto (auch in der Handtasche) oder am Arbeitsplatz zurückgelassen wurde, die Karte sich in einem Mantel oder einer Tasche an einer frei zugänglichen Garderobe befunden hat usw.

Hierzu sollte man ganz genau die AGB’s der kartenausgebenden Banken oder Sparkassen beachten, in denen die Haftungsregelungen für den Karteninhaber nachzulesen sind.

Grundsätzlich haftet das Kreditinstitut ab dem Zeitpunkt, an dem der Verlust der Karte direkt bei der Bank oder der Sperren-Annahmestelle mitgeteilt wurde. Für die Kartensperrung benötigen Sie ihre Bankleitzahl und Kontonummer und notieren Sie sich auf jeden Fall den Zeitpunkt der Kartensperrung.
Quelle: http://www.versicherung-in.de/haftun...ankkarte-3095/

Zitat:
Zitat von gaijin
A kann argumentieren, dass ihm die Zusendung nicht angekündigt wurde und die Briefe von außen nicht erkennen lassen, um welchen Inhalt es sich handelt. Letzteres könnte auch B geltend machen.
Kann A auch auch nachweisen, dass ihm nicht bekannt war, dass er eine neue Karte erhält? Was war denn der Anlass für die neue Karte?
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  #6 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 14:21
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AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Kann A auch auch nachweisen, dass ihm nicht bekannt war, dass er eine neue Karte erhält? Was war denn der Anlass für die neue Karte?
Ergänze: A nutzt alte EC-Karte von Anfang (also über 2 Jahre) nie, da er mit Kreditkarte abheben kann, rechnet daher auch nicht mit der fälligen Zusendung der neuen EC-Karte; ist ferner überrascht, dass mit neuer Karte auch neue PIN kommt, da bei Hausbank nur Karte kommt und alte PIN weiter gültig bleibt.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 14:24
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AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN

Zitat:
Zitat von gaijin Beitrag anzeigen
Ergänze: A nutzt alte EC-Karte von Anfang (also über 2 Jahre) nie, da er mit Kreditkarte abheben kann, rechnet daher auch nicht mit der fälligen Zusendung der neuen EC-Karte; ist ferner überrascht, dass mit neuer Karte auch neue PIN kommt, da bei Hausbank nur Karte kommt und alte PIN weiter gültig bleibt.
Auf der alten Karte steht aber ein Ablaufdatum, nicht war Und die Karte ist meines Wissens immer an die PIN geknüpft. Ich glaube A hat hier ziemlich schlechte Chancen sein Geld von der Bank erstattet zu bekommen
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  #8 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 14:44
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Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Auf der alten Karte steht aber ein Ablaufdatum, nicht war Und die Karte ist meines Wissens immer an die PIN geknüpft. Ich glaube A hat hier ziemlich schlechte Chancen sein Geld von der Bank erstattet zu bekommen
A glaubt, nicht davon ausgehen zu müssen, dass neue Karte unangekündigt 6 Wochen vor Ablauf der alten Karte eingeht. Andernfalls wäre wegen Risiko eines Diebstahls aus Briefkasten etc. mehrere Wochen vor Karten-Ablauf auch kein Urlaub möglich. Sicher kann auch nicht erwartet werden, dass er sich Monate vor Ablauf bei der Bank nach Datum des Versandes erkundigt.
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  #9 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 14:51
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AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN

Zitat:
Zitat von gaijin Beitrag anzeigen
A glaubt, nicht davon ausgehen zu müssen, dass neue Karte unangekündigt 6 Wochen vor Ablauf der alten Karte eingeht. Andernfalls wäre wegen Risiko eines Diebstahls aus Briefkasten etc. mehrere Wochen vor Karten-Ablauf auch kein Urlaub möglich. Sicher kann auch nicht erwartet werden, dass er sich Monate vor Ablauf bei der Bank nach Datum des Versandes erkundigt.
Dass neue Karten rechtzeitig vor dem Verfallsdatum der alten verschickt werden, ist Usus. Die Post liegt im Verantwortungsbereich des A. Und wenn man PIN und Karte zusammen verwarrt, wüsste ich nicht wieso die Bank haften sollte
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  #10 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 15:33
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AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN

Weder die Bank noch der hilfsbereite Nachbar B haben offensichtlich den Einbruch-Diebstahl verursacht bzw. verschuldet.

Die Entnahme der Post durch B aus dem Briefkasten des A erfolgte aus vereinbarter Gefälligkeit.

Wie bitte will A auch nur ansatzweise eine Haftung der Bank und/oder des B konstruieren.
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