Dies ist eine Diskussion zu Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN innerhalb des Forums Bankrecht
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| Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN Theoretisches Fallbeispiel: Unberechtigte Geld-Abhebung nach Diebstahl von gelagerten, "neutralen" Bank-Briefen mit neuer EC-Karte und PIN-Nummer. A befindet sich über einige Monate im Ausland und bittet Nachbar B, während dieser Zeit seine Post für ihn aus dem Briefkasten zu entnehmen und bis zur Rückkehr von A aufzuheben. Nach einigen Wochen stellt A fest, dass von seinem Konto bei X-Bank in Deutschland eine Bar-Abhebung vorgenommen wurde. Es stellt sich heraus, dass X ihm während des Auslandsaufenthaltes eine neue EC-Karte und einige Tage darauf die PIN-Nummer zugesandt hat. B hat die beiden äußerlich neutralen Briefe von X-Bank wie andere auch in seiner Wohnung aufbewahrt. Diese Unterlagen werden bei einem Einbruch bei B zusammen mit weiterer Post entwendet und für die unberechtige Abhebung verwendet. A kann argumentieren, dass ihm die Zusendung nicht angekündigt wurde und die Briefe von außen nicht erkennen lassen, um welchen Inhalt es sich handelt. Letzteres könnte auch B geltend machen. Müsste sich A von der X-Bank ein Verschulden vorwerfen lassen oder könnte er Ansprüche auf Erstattung des Verlustes geltend machen? Hätte A Ansprüche auf Ersatz gegenüber B? |
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| AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht gegenüber B bei diesem Sachverhalt kein Schadenersatzanspruch. Bei dieser Gefälligkeitshandlung des B ist von einem stillschweigenden Haftungsausschluss zwischen A und B auszugehen.
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| AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN Du schließt also Ansprüche gegenüber der X-Bank von vornherein aus? |
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| AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN Nee, gegenüber dem Nachbarn! |
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| AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN Und hier mal eine generelle Info was die Haftung der Bank angeht: Zitat:
Zitat:
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| AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN Ergänze: A nutzt alte EC-Karte von Anfang (also über 2 Jahre) nie, da er mit Kreditkarte abheben kann, rechnet daher auch nicht mit der fälligen Zusendung der neuen EC-Karte; ist ferner überrascht, dass mit neuer Karte auch neue PIN kommt, da bei Hausbank nur Karte kommt und alte PIN weiter gültig bleibt. |
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| AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN Zitat:
Und die Karte ist meines Wissens immer an die PIN geknüpft. Ich glaube A hat hier ziemlich schlechte Chancen sein Geld von der Bank erstattet zu bekommen |
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| AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN Zitat:
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| AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN Zitat:
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| AW: Abhebung nach Diebstahl von EC-Karte und PIN Weder die Bank noch der hilfsbereite Nachbar B haben offensichtlich den Einbruch-Diebstahl verursacht bzw. verschuldet. Die Entnahme der Post durch B aus dem Briefkasten des A erfolgte aus vereinbarter Gefälligkeit. Wie bitte will A auch nur ansatzweise eine Haftung der Bank und/oder des B konstruieren.
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| diebstahl, ec-karte, lagerung, pin-nummer |
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