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§ 490 Abs 1 Bank berechnet Gebühren bei außerordentlicher Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu § 490 Abs 1 Bank berechnet Gebühren bei außerordentlicher Kündigung innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 14:14
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§ 490 Abs 1 Bank berechnet Gebühren bei außerordentlicher Kündigung

Hallo,

eine Bank kündigte außerordentlich ein Darlehen.
In der Forderungsaufstellung verlagte sie nun wörtlich " diverse Kosten und Zinsen bis..." im beträchtlichen Umfang.

Der Darlehensnehmer fragte natürlich nach. Allerdings bekam er bis heute keine Antwort von der Bank.

Darf eine Bank bei einer außerordentlichen Kündigung ihrerseits
irgenwelche Kosten verlangen. Wenn ja, welche Kosten könnten das sein?

Gruß

Lolek123
__________________
עין תּחת עין
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  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 14:17
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AW: § 490 Abs 1 Bank berechnet Gebühren bei außerordentlicher Kündigung

Ist der Schuldner für die Kündigung schuldhaft verantwortlich? Dann könnte es sein, dass der Bank Schadenersatz in Höhe der verpassten Zinsen zusteht, abzüglich der Einnahmen, die sie durch das freigewordene Geld wieder erzielen kann. Plus Verwaltungskosten.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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