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Alt 24.08.2003, 00:11
Susi Susi ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2003
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Hi Skydiver!

Die Löschungsurkunde muss die Bank von einem Notar beglaubigen lassen. Wenn sie diese Kosten an Dich weitergibt, ist das zulässig.

Z. T. gibt es auch öffentlich-rechtliche Kreditinsitute, die ihre Unterschrift selbst beglaubigen dürfen (Sparkassen).

Soweit ich weiß, darf die Bank keine eigenen Gebühren verlangen, wenn die Grundschuld/Hypothek valutafrei ist.

Wird auch manchmal so ausgelegt:
* Du hast noch einen kleinen DL-Rest, sagst Du willst tilgen und GS/Hyp. löschen lassen => Es gibt noch ein DL, Bank berechnet Gebühren.
* Du tilgst. Sagst DL -0-, jetzt bitte löschen. Die Bank darf nur Gebühren des Notars berechnen.

Gruß, Susi
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Susi
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