Hi Skydiver!
Die Löschungsurkunde muss die Bank von einem
Notar beglaubigen lassen. Wenn sie diese Kosten an Dich weitergibt, ist das zulässig.
Z. T. gibt es auch öffentlich-rechtliche Kreditinsitute, die ihre Unterschrift selbst beglaubigen dürfen (Sparkassen).
Soweit ich weiß, darf die Bank keine eigenen Gebühren verlangen, wenn die
Grundschuld/Hypothek valutafrei ist.
Wird auch manchmal so ausgelegt:
* Du hast noch einen kleinen DL-Rest, sagst Du willst tilgen und GS/Hyp. löschen lassen => Es gibt noch ein DL, Bank berechnet Gebühren.
* Du tilgst. Sagst DL -0-, jetzt bitte löschen. Die Bank darf nur Gebühren des Notars berechnen.
Gruß, Susi