Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Zustimmung zur Beschäftigung

Dies ist eine Diskussion zu Zustimmung zur Beschäftigung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 14:28
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, Kasiankin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kasiankin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kasiankin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kasiankin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kasiankin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kasiankin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kasiankin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kasiankin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kasiankin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kasiankin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation Zustimmung zur Beschäftigung

Hallo zusammen,

angenommen, ab dem 1.September 2011 möchte eine Frau eine unselbstständige Beschäftigung aufnehmen. Der Arbeitsvertrag liegt ihr bereits vor.
Da sie aus einem nicht EU-Land komme, benötigt sie eine Aufenthalts- sowie eine Arbeitserlaubnis.

Sie hat den Antrag für Zustimmung zur Beschäftigung bei der Ausländerbehörde gestellt. Nun wurde ihr mitgeteilt, dass die Bundesagentur für Arbeit –Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) – hat ihrer Beschäftigung bei XY AG vorbehaltlich des Vorliegens des Abschlusses des Bachelorstudiums zugestimmt.
Das Abschlusszeugnis liegt ihr aber noch nicht vor, da die Korrektur der Bachelorarbeit nicht beendet ist.

Nach der Recherche kann eine Zustimmung ohne Beschränkung und unbefristet für Ausländer erteilt werden, die sich mindestens drei Jahre in Deutschland erlaubt oder geduldet aufgehalten haben, sobald sie in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind (§ 9 Beschäftigungsverfahrensverordnung). Das ist bei ihr der Fall, da sie schon seit über 5 Jahren in Deutschland wohnt.

Wie soll sie in dieser Situation vorgehen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Geändert von Kasiankin (20.08.2011 um 14:43 Uhr). Grund: Korrektur
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
vertragsgemäße Beschäftigung Arbeitsrecht 22.06.2009 16:23
§ 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung) Arbeitsrecht 30.05.2008 09:18
Bildung = Beschäftigung Nachrichten: Wissenschaft 10.09.2007 16:00
Zeitfirma Beschäftigung Arbeitsrecht 01.06.2007 07:17





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN