Dies ist eine Diskussion zu Zustimmung zur Beschäftigung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| angenommen, ab dem 1.September 2011 möchte eine Frau eine unselbstständige Beschäftigung aufnehmen. Der Arbeitsvertrag liegt ihr bereits vor. Da sie aus einem nicht EU-Land komme, benötigt sie eine Aufenthalts- sowie eine Arbeitserlaubnis. Sie hat den Antrag für Zustimmung zur Beschäftigung bei der Ausländerbehörde gestellt. Nun wurde ihr mitgeteilt, dass die Bundesagentur für Arbeit –Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) – hat ihrer Beschäftigung bei XY AG vorbehaltlich des Vorliegens des Abschlusses des Bachelorstudiums zugestimmt. Das Abschlusszeugnis liegt ihr aber noch nicht vor, da die Korrektur der Bachelorarbeit nicht beendet ist. Nach der Recherche kann eine Zustimmung ohne Beschränkung und unbefristet für Ausländer erteilt werden, die sich mindestens drei Jahre in Deutschland erlaubt oder geduldet aufgehalten haben, sobald sie in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind (§ 9 Beschäftigungsverfahrensverordnung). Das ist bei ihr der Fall, da sie schon seit über 5 Jahren in Deutschland wohnt. Wie soll sie in dieser Situation vorgehen? Vielen Dank für Eure Unterstützung. Geändert von Kasiankin (20.08.2011 um 14:43 Uhr). Grund: Korrektur |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| vertragsgemäße Beschäftigung | Arbeitsrecht | 22.06.2009 16:23 |
| § 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung) | Arbeitsrecht | 30.05.2008 09:18 |
| Bildung = Beschäftigung | Nachrichten: Wissenschaft | 10.09.2007 16:00 |
| Zeitfirma Beschäftigung | Arbeitsrecht | 01.06.2007 07:17 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios