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Zugang Zum Arbeitsmarkt Neue Eu-mitgliedsstaaten

Dies ist eine Diskussion zu Zugang Zum Arbeitsmarkt Neue Eu-mitgliedsstaaten innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 06.11.2008, 20:22
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Zugang Zum Arbeitsmarkt Neue Eu-mitgliedsstaaten

Hallo,

Familie X ist im Jahr 2007 in die BRD eingereist. Sie kommt aus einem der Länder, welche im Jahr 2004 der EU beigetreten sind.

Familie X besteht aus: Vater, Mutter, Sohn (volljährig), Tochter 1 (volljährig, deutsch verheiratet) und Tochter 2 (volljährig).

Leider ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für die Familie bisher nicht möglich gewesen, da es hier ja gewisse Restriktionen gibt. Zumal niemand der Familie eine Fachausbildung abgeschlossen hat im Heimatland.

Soweit ich weiss, muss ein Mitglied der Familie X ja tarifüblich bezahlt werden und eine Einstellung kann nur erfolgen, wenn kein Deutscher diese Tätigkeit verrichten kann. Soweit ich es verstanden habe, müsste also nur die Person der X-Familie in der Lage sein den Job zu verrichten (aus was für Gründen auch immer), damit eine Zusage vom Arbeitsamt erfolgt, oder?!

Ist dies soweit korrekt?!

Was ist noch beim Arbeitsmarktzugang zu beachten?!

Welche Möglichkeiten hat Familie X um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten?! Gibt es irgendwelche Tipps und Tricks, weshalb gerade ein eine Person der Familie X den Job ausüben MUSS?! (Als Begründung ggü. dem Arbeitsamt, welche stichhaltig ist und nicht zu weit hergeholt)


Ich wäre über fundierte Antworten mehr als dankbar, da mich diese Frage wirklich sehr beschäftigt.
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