Dies ist eine Diskussion zu Ziemlich dringend: Ehefähigkeitszeugnis trotz deutscher Scheidung? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| angenommen ein Mann ausländischer Staatsbürgerschaft möchte eine deutsche Staatsbürgerin heiraten. Beide waren auf dem Standesamt, haben die erforderlichen Papiere dort abgegeben. Mann war bereits einmal verheiratet, wurde in seinem Heimatstaat geschieden und, da in Deutschland nicht anerkannt, nochmal vor einem deutschen Amtsgericht. Nun befinden das örtliche Standesamt, dass das Ehefähigkeitszeugnis nicht richtig ist, da es von einem anderen Staat ausgestellt wurde, als der Mann Staatsbürger ist. Es hieß aber vom deutschem Amt, man solle die Unterlagen aus dem "Heimat"-ort mitbringen, welcher aber im Nachbarstaat liegt. Man sagte, man solle in das Zentralstandesamt des Landes fahren, dem der Mann angehört, dafür benötige man aber das Scheidungsurteil des Nachbarstaates in dem der Heimatort liegt. Muss man wirklich nochmal ein Ehefähigkeitszeugnis anbringen, obwohl der Staat bereits eines ausgestellt hat und auch ein deutsches Scheidungsurteil vorliegt??? Kann man dann nicht, lt. PersStdG, § 5, Abs. 3, eine Erklärung abgeben, dass kein Hindernis vorliegt??? Um es dazu zusagen, es wäre für Mann nicht möglich innerhalb des nächsten halben Jahres Urlaub zu nehmen, da in Führungsposition. Mann und Frau aber heiraten wollen, alles bereits geplant und eingeladen nur das Amt das sich "querstellt". Vielen Dank! |
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