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Wirksamkeit der Einbürgerungsurkunde

Dies ist eine Diskussion zu Wirksamkeit der Einbürgerungsurkunde innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2005, 17:46
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Wirksamkeit der Einbürgerungsurkunde

Ich wurde letzte Woche eingebürgert. Die Einbürgerungsurkunde wurde vor ein paar Monaten in Koeln gebilligt, aber sie wurde mir ausgehaendigt nur letzte Woche.

Was ist das Datum der Einbürgerung? Letzte Woche oder ist es rückwirkend (das Datum der Billigung in Koeln)?

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.10.2005, 00:16
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AW: Wirksamkeit der Einbürgerungsurkunde

Hallo!


Ich kann Ihnen nicht sagen, ob es spezielle Regelungen bei Einbürgerungsurkunden gibt. Aber generell ist es so, daß das Datum auf einer amtlichen Urkunde oder auf einem amtlichen Dokument immer den Zeitpunkt der Gültigkeit darstellt. Wenn die Urkunde also auf den 01.10.2005 datiert ist, dann gilt sie auch ab dem Zeitpunkt, ob Sie bereits in Ihrem Besitz war, oder nicht.


Mit freundlichen Grüßen,


Peter M.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.10.2005, 18:57
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AW: Wirksamkeit der Einbürgerungsurkunde

Bei der Einbürgerung handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Ein solcher wird nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts erst mir seiner Bekanntgabe gegenüber dem Adressaten wirksam (vgl. § 43 ff VwVfG).

Dieser Grundsatz wird vom Staatsangehörigkeitsgesetz unerstützt.
Zitat:
§ 16 Abs. 1, S. 1 StAG:
Die ... Einbürgerung wird wirksam mit der Aushändigung der von der höheren Verwaltungsbehörde hierüber ausgefertigten Urkunde.
Auf das Ausstellungsdatum in der Urkunde kommt es also nicht an. Die Einbürgerung wird immer erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam!
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  #4 (permalink)  
Alt 10.11.2005, 16:21
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AW: Wirksamkeit der Einbürgerungsurkunde

Zitat:
Zitat von Atlantis
... Die Einbürgerung wird immer erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam!
Richtig. Zumal dies auch so auf der Urkunde draufsteht:

(Vorname, Name) hat die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Aushändigung dieser Urkunde erworben.
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