Dies ist eine Diskussion zu Wirksamkeit der Einbürgerungsurkunde innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Wirksamkeit der Einbürgerungsurkunde Was ist das Datum der Einbürgerung? Letzte Woche oder ist es rückwirkend (das Datum der Billigung in Koeln)? Vielen Dank! |
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| AW: Wirksamkeit der Einbürgerungsurkunde Hallo! Ich kann Ihnen nicht sagen, ob es spezielle Regelungen bei Einbürgerungsurkunden gibt. Aber generell ist es so, daß das Datum auf einer amtlichen Urkunde oder auf einem amtlichen Dokument immer den Zeitpunkt der Gültigkeit darstellt. Wenn die Urkunde also auf den 01.10.2005 datiert ist, dann gilt sie auch ab dem Zeitpunkt, ob Sie bereits in Ihrem Besitz war, oder nicht. Mit freundlichen Grüßen, Peter M.
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| AW: Wirksamkeit der Einbürgerungsurkunde Bei der Einbürgerung handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Ein solcher wird nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts erst mir seiner Bekanntgabe gegenüber dem Adressaten wirksam (vgl. § 43 ff VwVfG). Dieser Grundsatz wird vom Staatsangehörigkeitsgesetz unerstützt. Zitat:
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| AW: Wirksamkeit der Einbürgerungsurkunde Zitat:
(Vorname, Name) hat die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Aushändigung dieser Urkunde erworben. |
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