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Wiedereinreise

Dies ist eine Diskussion zu Wiedereinreise innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 11.01.2008, 17:30
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Wiedereinreise

Hallo zusammen!
Wenn ein Ausländer (Türke) nach Verbüßung einer vierjährigen Haftstrafe in Deutschland abgeschoben wurde (zum Beispiel 2003) und nun in Belgien sitzt. Jetzt arbeitet er bei einer Firma in Belgien, die ihn auf Montage nach Deutschland schicken will. Hat er Chancen, einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu bekommen?
Hoffe, der Beitrag war forenregelkonform...
Liebe Grüße und danke schon mal für alle Antworten vom Fragment
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2008, 01:17
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AW: Wiedereinreise

Eine erflogte Abschiebung zieht nach § 11 AufenthG eine Wiedereinereisesperre nach sich. Diese müsste eigentlich auch für alle Schengen-Staaten verbindlich gelten. Demnach dürfte sich der besagte Türke auch nicht in Belgien aufhalten.

§ 11 AufenthG
(1) Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, darf nicht erneut in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ihm wird auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs nach diesem Gesetz kein Aufenthaltstitel erteilt. Die in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Wirkungen werden auf Antrag in der Regel befristet.

Wenn man jedoch davon ausgehen kann, dass die Wiedereinreisesperre durch die Befristung oder sonstige Umstände außer Kraft gesetzt ist,
hat der Ausländer die Möglichkeit auf eine "Visumserteilung nach Vander Elst" zur Arbeitsaufnahme bis zu 3 Monate. Dieses kann bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2008, 01:58
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AW: Wiedereinreise

...dem Vorredner nur ausschließlich zustimmend, wobei ich den letzten Absatz eher bezweifel in der Praxis.

..zumal die derzeitige Lage nicht unbedingt für Straftäter und ehemalige Straftäter aus dem Ausland, wie auch insbesondere EU-Ausland spricht!

Sicherlich für Bayern, BW,.. die allerhöchste Hürde.

Auch richtig so.


Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #4 (permalink)  
Alt 03.03.2008, 20:20
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AW: Wiedereinreise

Zitat:
Zitat von Monaco501
...dem Vorredner nur ausschließlich zustimmend, wobei ich den letzten Absatz eher bezweifel in der Praxis.

..zumal die derzeitige Lage nicht unbedingt für Straftäter und ehemalige Straftäter aus dem Ausland, wie auch insbesondere EU-Ausland spricht!

Sicherlich für Bayern, BW,.. die allerhöchste Hürde.

Auch richtig so.


Lg. aus München
Du solltest eventuell ein kleines Geheimnis lüften: Für wie lange will "Türke" in die Republik einreisen? Mit einer "vierjährigen Haftstrafe" hat er sich ein schönes Paket eingefangen, aller Voraussicht nach acht Jahre (unterstelle einfach mal, daß "Türke" nach Verbüßung der Hälfte der Strafe wie üblich abgeschoben wurde). Und dann lebt er verdammt gefährlich, wenn er wieder in die Republik einreist, weil er dann nämlich den Rest seiner Strafe auch noch abbrummen darf. Kannst mir ja mal eine Nachricht schicken.
__________________
Albert Einstein: "Zurück nach Deutschland? Niemals!"
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  #5 (permalink)  
Alt 07.03.2008, 09:57
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AW: Wiedereinreise

Er will eigentlich nur durch Deutschland hindurchfahren, um seine Arbeitstätigkeit in Polen und Österreich aufnehmen zu können. Dies aber immer im Wochenrhythmus: Am Sonntag Abend zur Arbeit zB nach Österreich, am Freitag wieder nach Belgien zurück. Fliegen klappt nicht, weil das der Arbeitgeber nicht zahlt, und drumherumfahren auch nicht.
Liebe Grüße vom
Fragment
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