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Wie weit (andere Länder) darf ein Marokkaner mit Visum (Italien)reisen ?

Dies ist eine Diskussion zu Wie weit (andere Länder) darf ein Marokkaner mit Visum (Italien)reisen ? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.07.2007, 16:35
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Wie weit (andere Länder) darf ein Marokkaner mit Visum (Italien)reisen ?

Guten Tag

Sachverhalt:

Ein Marokkaner, lebend in Marokko, hat ein Visum zur Ausreise bekommen.
In diesem Visum steht zu lesen:

1. 80 Tage gültig
2. nach Italien
3. wegen Arbeitsaufnahme bzw. Arbeiten dort


Frage:
Darf dieser Marokkaner mit diesem Visum nach Deutschland fliegen, weil er seine Schwester besuchen möchte ?

Oder ist dieses Visum nur gültig für Italien und bei Ausreise in andere europäische Länder macht er sich strafbar?

Eine wichtige Frage. Bitte keine Vermutungen, sondern nur 100%ige Auskünfte.

Herzlichen Dank im Vorraus !
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Geändert von ala-din (02.07.2007 um 10:48 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 01.07.2007, 16:42
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AW: Wie weit (andere Länder) darf ein Marokkaner mit Visum (Italien)reisen ?

Punkt 2 !

Visa erteilt für den Staat Italien, somit wäre jeder Übertritt zu einem anderen Staat eine verbotene Grenzüberschreitung und somit illegal.

In diesem Falle müsste sogar aufgrund des Schengener Abkommens dafür haften.


Lg.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.07.2007, 17:27
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AW: Wie weit (andere Länder) darf ein Marokkaner mit Visum (Italien)reisen ?

Zitat:
Zitat von ala-din
Visum zur Ausreise
Wer hat das ausgestellt? Für die Einreise benötigt er ein Einreisevisum!
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  #4 (permalink)  
Alt 01.07.2007, 21:02
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AW: Wie weit (andere Länder) darf ein Marokkaner mit Visum (Italien)reisen ?

Zitat:
Zitat von Mitleser
Wer hat das ausgestellt? Für die Einreise benötigt er ein Einreisevisum!

Es ist ein Einreise-Visum der italienischen Botschaft in Marokko.

Frage: Gilt das Visum dann nicht auch automatisch für andere Länder, wie Deutschland ?
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Geändert von ala-din (02.07.2007 um 10:48 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 01.07.2007, 22:59
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AW: Wie weit (andere Länder) darf ein Marokkaner mit Visum (Italien)reisen ?

Was steht denn drauf? Es gibt Schengen-Visa und es gibt nationale Visa. Letztere gelten nur für den ausstellenden Staat.
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  #6 (permalink)  
Alt 02.07.2007, 00:26
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AW: Wie weit (andere Länder) darf ein Marokkaner mit Visum (Italien)reisen ?

Zitat:
Zitat von Mitleser
Was steht denn drauf? Es gibt Schengen-Visa und es gibt nationale Visa. Letztere gelten nur für den ausstellenden Staat.

Mit der vollständigen Abschaffung der Binnengrenzkontrollen kann sich der Inhaber eines gemeinsamen Visums während des Gültigkeitszeitraums, längstens jedoch 3 Monate pro Halbjahr in den Staaten, die das Schengener Durchführungsübereinkommen anwenden, aufhalten.


Lg.
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  #7 (permalink)  
Alt 02.07.2007, 08:35
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AW: Wie weit (andere Länder) darf ein Marokkaner mit Visum (Italien)reisen ?

Klar, aber nur wenn auch "Schengen" draufsteht. Guckst du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:SchengenVisa.png
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Alt 06.07.2007, 04:01
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AW: Wie weit (andere Länder) darf ein Marokkaner mit Visum (Italien)reisen ?

Artikel 19 SDÜ

(1) Drittausländer, die Inhaber eines einheitlichen Sichtvermerks sind und rechtmäßig in das Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien eingereist sind, können sich während der Gültigkeitsdauer des Sichtvermerks und soweit sie die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c, d und e aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllen, frei in dem Hoheitsgebiet aller Vertragsparteien bewegen.
[...]


Es ist jedoch Augenmerk auf die Zweckgebundenheit des Visums zu legen. Ein grundlegender Zweckwechsel
könnte als Visumserschleichung gewertet werden.

Im übrigen bin ich mir ziemlich sicher, dass es sich um ein Schengenvisa der Kategorie C handelt, da in der
Negativauslegung von Art. 18 SDÜ Sichtvermerke für eine Dauer von unter 3 Monaten keine nationale Visa sind!!!
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  #9 (permalink)  
Alt 06.07.2007, 09:30
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AW: Wie weit (andere Länder) darf ein Marokkaner mit Visum (Italien)reisen ?

Frei bewegen bedeutet aber nicht auch arbeiten.
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Alt 06.07.2007, 15:17
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AW: Wie weit (andere Länder) darf ein Marokkaner mit Visum (Italien)reisen ?

..die Bezahlung läuft dann unter Familienhilfe/Spende.
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