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Wie oft und lange dürfen die Eltern ihre chinesische Töchter in Deutschland besuchen?

Dies ist eine Diskussion zu Wie oft und lange dürfen die Eltern ihre chinesische Töchter in Deutschland besuchen? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.12.2008, 19:39
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Wie oft und lange dürfen die Eltern ihre chinesische Töchter in Deutschland besuchen?

Angenommen ein chinesisches Ehepaar hat zwei Töchter, die beide mit unbefristetem Aufenthaltstitel in Deutschland leben (die eine wäre mit einem Deutschen verheiratet und sie hätten ein Kind, die andere wäre ledig, hätte aber ein Kind von einem Deutschen, und das Kind hätte die deutsche Staatsbürgerschaft).

Eine Nachzug der chinesischen Eltern nach Deutschland wäre den Töchtern zu kompliziert und zu schwierig, und sie kämen auf die Idee, die Eltern auf Dauer immer wieder ein halbes Jahr zu sich einzuladen, so dass die Eltern vielleicht sogar jeweils nur einen bis 3 Monate pro Jahr in China leben würden.

Gibt es da Grenzen und Fristen, wie oft und in welchen Abständen die Töchter ihre chinesischen Eltern nach Deutschland einladen dürften (natürlich vorausgesetzt, dass die Töchter für den vollen Lebensunterhalt, die Krankenversicherung und ausreichende Unterkunft sorgen)?

Gruß,
Martin
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  #2 (permalink)  
Alt 23.12.2008, 01:15
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AW: Wie oft und lange dürfen die Eltern ihre chinesische Töchter in Deutschland besuc

Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß eine Einreise (also die Visaerteilung), wenn man die Eltern mit einer Verpflichtungserklärung einläd.
Da man dazu eh zur Ausländerbehörde muß, kann man sich da auch gleich beraten lassen. Der Mitarbeiter in "meiner" Ausländerbehörde, wo ich meine Eltern immer hinschicke um meine dann aktuelle Freundin einzuladen, ist richtig nett
Ich nehme mal an, daß das auch für andere gilt.
Mal eben in der Botschaft in Peking vorbeischeien und sich beraten lassen, ist leider nicht möglich, da der Zugang nur mit Termin möglich ist (zumindest für Chinesen).

mfg

Bang Olafson
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  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2008, 15:20
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AW: Wie oft und lange dürfen die Eltern ihre chinesische Töchter in Deutschland besuc

Besuchervisum für mehr als 6 Monate pro Jahr kann man wohl von vorne herein vergessen. Nach § 6 AufenthG sind 3 Monate pro Halbjahr die Obergrenze.
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