Dies ist eine Diskussion zu Wie kann diese Frau aus ihrer Missbrauchssituation herauskommen? innerhalb des Forum Asyl- und Ausländerrecht
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| Wie kann diese Frau aus ihrer Missbrauchssituation herauskommen? Sorry, habe diesen Beitrag zuerst ins falsche Forum gestellt Problemdarstellung: Eine kinderlose Oesterreicherin lernt eine Asylwerberin aus Nigeria, 16 Jahre, kennen und beschliesst diese zu adoptieren. Die Adoption erfolgt sehr knapp vor dem 18. Geburtstag. Die Oesterreicherin unterschreibt eine Verpflichtungserklaerung und die junge Dame bekommt ihr Visum. Kaum hat die Nigerianerin ihr Visum beginnt sie sich der Adoptivmutter gegenueber respektlos und gewaltteatig zu benehmen, verweigert die Annahme einer Arbeit ,verweigert die Erlernung der deutschen Sprache, arbeitet statt dessen als Geheimprostituierte. Die Oesterreicherin hat Angst etwas zu unternehmen weil sie die Verpflichtungserklaerung unterschrieben hat. Das erste Visum ist auf ein Jahr beschraenkt. Ein Angehoeriger einer Organisation unterstuetzt die Nigerianerin beim Erhalt des zweiten Visums. Er geht soweit die Oesterreicherin mit Psychoterror zu belaestigen bis diese ihre Gehaltsbestaetigung fuer die Erteilung einer Verlaengerung des Visums hergibt. Diesmal unterschreibt sie keine Verpflichtungserklaerung. Die Oesterreicherin wuerde gerne die Adoptivtochter nach Nigeria zurueckschicken. Sie will auch nicht mehr fuer ihren Unterhalt aufkommen. Die Nigerianerin ist inzwischen 19,5 Jahre alt. Frage: Was kann die Oesterreicherin tun um aus dieser Situation herauszukommen? Wie lange gilt eine Verpflichtungserklaerung? Nachsatz: Sie weiss, dass die Adoption nicht aufloesbar ist. |
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| AW: Wie kann diese Frau aus ihrer Missbrauchssituation herauskommen? Ich kenne zwar das österreichische Recht nicht, aber so viel anders als hier wird es auch nicht sein. Ich schätze, die junge Frau hat mir der Adoption die österreichische Staatsbürgerschaft erworben und genießt mithin hier Freizügigkeit und braucht daher auch kein Visum. "Zurückschicken" nach Nigeria kann man daher wohl vergessen. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern völlig gleichgestellt, von daher ist die Adoptivmutter sowieso zum Unterhalt verpflichtet, einer Verpflichtungserklärung bedarf es da gar nicht, diese dürfte eh hinfällig sein und bezieht sich nebenbei nur auf Kosten, die dem Staat entstehen. Weiß die Ausländerbehörde eigentlich von der Adoption? Ansonsten mal bei www.info4alien.de nachfragen. |
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| AW: Wie kann diese Frau aus ihrer Missbrauchssituation herauskommen? Die Nigerianerin besitzt ein Visum. Sie bekam die österreichische Staatsbürgerschaft nicht da sie zum Zeitpunkt der Einreichung bereits die Altersgrenze überschritten hatte. Sie darf erst in 5 Jahren wieder ansuchen. |
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| AW: Wie kann diese Frau aus ihrer Missbrauchssituation herauskommen? Sagte ja, kenne das ö. Recht nicht, hier in D wäre die Altersgrenze 18, wobei es auf den Zeitpunkt des Adoptionsantrages ankommt. Gut, dann hat die die ö. Staatsbürgerschaft also nicht erworben, was aber nichts an der grundsätzlichen Unterhaltspflicht der Adoptivmutter ändert. Wenn das volljährige Kind aber eigenes Einkommen - und sei es als Prostituierte - hat, dürfte sich die Unterhaltspflicht erledigt haben. Als Nigerianerin muss sie natürlich eine Arbeitserlaubnis besitzen, um eine Tätigkeit ausüben zu dürfen, liegt diese denn vor? |
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