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Widerruf einer Asylanerkennung

Dies ist eine Diskussion zu Widerruf einer Asylanerkennung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 23.05.2010, 14:08
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Widerruf einer Asylanerkennung

Hallo

Person A reiste 199x nach Deutschland ein.Wenige Jahre später erkannte ihn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylberechtigten und als politischen Flüchtling an. Vor einen halben Jahr widerrief das Bundesamt die Asylanerkennung. Grund: Die Situation in seiner Heimat haben sich verbessert. Person A wendet sich an einen Anwalt,dieser ist beim Gericht erfolgreich und Person A bekommt wieder den Flüchtlingsstatus.

Person A wendet sich nun an die Ausländerbehöde um einen Pass(Heimat-Pass) beantragen zu können. Dieser hatte vor kurzem einen unbefristiten Aufenthaltserlaubniss bekommen. Kann jetzt person A davon ausgehen,dass dieser einen Pass bekommen wird und den unbefristeten Aufenthaltserlaubnis?
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Alt 25.05.2010, 16:42
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AW: Widerruf einer Asylanerkennung

Einen Heimatpass gibt es ganz bestimmt nicht bei der Ausländerbehörde, sondern nur bei den Behörden des Heimatlandes.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist niemals unbefristet. Unbefristet ist nur die Nierderlassungserlaubnis.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.05.2010, 21:59
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AW: Widerruf einer Asylanerkennung

Hallo

ja danke.Kann man nun einen Heimatpass beantragen auch wenn person A wieder den Flüchtingsstatus bekommen hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.05.2010, 09:26
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AW: Widerruf einer Asylanerkennung

Selbstverständlich kann er den beantragen. Wenn er ihn erhalten hat, ist er dann auch gleich den lästigen Flüchtlingsstatus los.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.05.2010, 12:46
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AW: Widerruf einer Asylanerkennung

Danke für die Hilfe.

Gut aber der Anwalt hatte ja,nach dem das Bundesamt die Asylanerkkenung widerrief,wieder für einen Flüchtlingstatus gesorgt. Wird es da keine Probleme geben,wenn die Person jetzt hingeht und den Heimatpass beantragt?

Und kann man dann davon ausgehen,dass die Person wieder den unbefristiten Niederlassungserlaubniss bekommt.


Mfg
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  #6 (permalink)  
Alt 31.05.2010, 23:07
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AW: Widerruf einer Asylanerkennung

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