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Vorzeitige verlängerung eines Aufenthaltstitels

Dies ist eine Diskussion zu Vorzeitige verlängerung eines Aufenthaltstitels innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 01.10.2007, 18:43
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Vorzeitige verlängerung eines Aufenthaltstitels

Hallo,

angenommen jemand ist in besitz eines Aufenthaltstitels der bis 23.07.2009 gültig ist.

Das Problem ist das er einen Kredit mit einer Laufzeit von 36 Monaten nur zugesagt bekommt wenn sein Aufenthaltstitel mindestens noch 36 Monate gültig ist (länger wie 01.10.2010) leider läuft er aber schon in 21 Monaten ab.

Unter anderen wohnt er zur Zeit zur Untermiete und hat keinen Mietvertrag der aber meines wissen benötigt wird um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.

Meine Frage ist ob die möglichkeit besteht den Aufenthaltstitel vorzeitig zu verlängern und hat er die möglichkeit das auch ohne eigenen Mietvertrag zu machen?

Bedanke mich schon im voraus!
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Alt 02.10.2007, 09:05
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AW: Vorzeitige verlängerung eines Aufenthaltstitels

Hat der Jemand dieses Problem schon mal mit der Ausländerbehörde seines Vertrauens besprochen?
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  #3 (permalink)  
Alt 04.10.2007, 21:54
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AW: Vorzeitige verlängerung eines Aufenthaltstitels

Wie wäre es denn mit einem Untermietvertrag?
Gilt meines Erachtens genauso viel wie ein normaler Mietvertrag.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.10.2007, 09:27
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AW: Vorzeitige verlängerung eines Aufenthaltstitels

Ein Vertrag wird ja wohl schon bestehen, wenn auch nur ein mündlicher. Das kann man ja auch schriftlich vereinbaren.
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