Dies ist eine Diskussion zu vom studentenvisum zum unbefistetem Aufenthalt wg.Familienzusammenführung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| vom studentenvisum zum unbefistetem Aufenthalt wg.Familienzusammenführung es ist etwas länger ich bitte euch das trotzdem zu lesen es ist sehr sehr wichtig ![]() Frau A ist türkische Staatsbürgerin mit unbefristetem Aufenthalt und hat Herrn B geheiratet der einen Studentenvisum hat, der immer wieder um 3 Monate verlängert wird. Nach der Eheschließung ist er aus Ort A (Deutschland)von seiner Familie nach Ort Y (Deutschland) zu Frau A gezogen und in Ort Y(Deutschland) wollte man den Studentenvisum nicht mehr verlängern weil er schon seit 8 Jahren studiert und die gewünschte Leistung nicht erbracht hat. Er hat den unbefristeten Aufenthalt wegen Familienzusammenführung beantragt.Das wäre ok da Frau A und Herr B kein Cent vom deutschen Staat bekommen und alles selbst finanzieren.Herr B musste dazu Lohnabrechnungen seiner Frau darlegen.Es hieß sie verdient 20 Euro zu wenig. Dann hat sie eine Zusatzvereinbarung mit dem AG getroffen und hat die 20 Euro mehr verdient. Dann hieß es sie bräuchte ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.Ihr Vertrag wurde alle 6 Monate verlängert somit auch der Aufenthalt des Herrn B. Er hatte noch die Möglichkeit dass sein Vater dafür bürgen könne dass er alle Kosten des Studiums übernehmen würde (Verpflichtungserklärung).Auch das wurde gemacht hat aber nicht gereicht, da der Vater nur Rentner ist.Der Bruder des Herrn B der deutscher Staatsbürger ist und zur Zeit seine Doktorarbeit schreibt hat dann die Verpflichtungserklärung unterschrieben.Das reichte auch nicht da er keinen unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Jezt hat Herr B einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben über 400 Euro auch seine Frau hat seit Januar einen unbefristeten Arbeitsvertrag. In der Behörde möchten sie aber noch 3 monate warten dann seine Lohnabrechnungen sehen und die Lohnabrechnungen von seiner Frau ebenfalls für die lezten 3 Montate. Also das wären dann die Abrechnungen für März April Mai. Und die Beamtin mit dem Herr B das letzte Mal gesprochen hat meinte dass seiner Frau A 100 Euro gefehlt hätten. Sie entscheidet also erst in Juni was mit seinem Aufenthalt ist. FRAGE: Frau A ist schwanger und bekommt das Baby in Mai. Ist also seit 23.März in Mutterschutz und würde ja dann ab Juli nach Ende der Mutterschutzzeit 67 Prozent verdienen das sind genau 400 euro weniger als das was sie jetz verdient plus die 100 euro die ja schon vorher gefehlt haben. Das heißt selbst wenn Her B 400 euro verdient fehlen immer noch 100 euro ![]() Frau A und Herr B haben es mit dem Baby der Behörde noch nicht erzählt. Was meint ihr wird die Rechtslage sein? Das Baby wird ja dann die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.Kann man sich bei der Familienzusammenführung mi unbefristetem Aufenthalt denn darauf berufen??????????? Was kann Herr B noch machen um den unbefristeten Aufenthalt zu bekommen? Geändert von amira (29.03.2010 um 19:17 Uhr). |
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