Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und Ausreise

Dies ist eine Diskussion zu Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und Ausreise innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 16:49
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und Ausreise

Herr X ist mit Frau Y seit 08/2005 verheiratet und leben seit mindestens 7 Jahren in Deutschland. X und Y haben zwei Kinder die in Deutschland geboren sind. Y hat eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. X hatte bis 02/2009 ein Studenten Visum gehabt, danach hat er ein( auf Basis der Familien zusammenführung) Visum bekommen (läuft am 30.09.2009 ab). X War aber immer an der Uni immatrikuliert geblieben. X hatte letzlich Probleme mit Y und ist aus der Ehliche Wohnung ausgezogen. Y hat das an der KVr gemeldet. Jetzt drei Tage vor Ablauf des visums von X, hat er einen Brief vom Landratsamt bekommen wo es Steht, dass Aufenthaltserlaubnis (auf Basis der Familien zusammenführung) nicht erteilt werden kann und dass auch "kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden, so dass momentan die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mangels gegebener Voraussetzungennicht mölich ist". Als Separaten Blatt ist ein Grenzübertrittsbescheinigung beigefügt wo es Steht dass"X verpflichtet ist die Bundesrepublik Deutschland bis 30.09.2009 zu verlassen"
Wie soll X vorgehen?
Danke im Voraus
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 17:59
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 111
100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)  
AW: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und Ausreise

Ist Y (bzw. sind die Kinder) nicht deutsche Staatsangehörige?

Wenn die Kinder Deutsche sind, siehe Auskunft von Libera zum Bleiberecht des Vaters (5. Seite Thread "bei Schwangerschaft in Deutschland bleiben").

X sollte sich unabhängig davon (sofern er es sich leisten kann und will) schnellstens einen Anwalt nehmen, denn sämtliche Fragen zu Asyl- und Ausländerrecht in diesem Forum werden meiner Erfahrung nach von ausländerfeindlichen und rechtlich fragwürdigen Aussagen zugemüllt, sodass hier keine brauchbare Auskunft (auch fiktiver Natur) zu erwarten ist. Leider!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 20:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1.333
97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)  
AW: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und Ausreise

Zitat:
Zitat von wackeldackel
Ist Y (bzw. sind die Kinder) nicht deutsche Staatsangehörige?
Vermutlich nicht, nach § 33 AufenthG steht ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zu, jedoch ist nicht jeder, der auf deutschen Boden geboren wird, auch deutscher StANG.

Zitat:
Zitat von wackeldackel
Wenn die Kinder Deutsche sind, siehe Auskunft von Libera zum Bleiberecht des Vaters (5. Seite Thread "bei Schwangerschaft in Deutschland bleiben").
Ja, in diesem Fall schon, freut mich, dass Sie so schnell dazugelernt haben.

Zitat:
Zitat von wackeldackel
X sollte sich unabhängig davon (sofern er es sich leisten kann und will) schnellstens einen Anwalt nehmen, denn sämtliche Fragen zu Asyl- und Ausländerrecht in diesem Forum werden meiner Erfahrung nach von ausländerfeindlichen und rechtlich fragwürdigen Aussagen zugemüllt, sodass hier keine brauchbare Auskunft (auch fiktiver Natur) zu erwarten ist. Leider!
Ein Anwalt kann hier weiterhelfen. Ein Recht auf Aufenthalt besteht nach § 29 AufenthG.
Außerdem hat Widerspruch erst einmal aufschiebende Wirkung. Das Verfahren lässt sich noch über Jahre hinauszögern.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 19:15
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und Ausreise

X dankt allen sehr herzlich. Es hat sich erledigt.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 19:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1.333
97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)  
AW: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und Ausreise

Darf man auch erfahren inwiefern? Ist dem AlA nur ein Fehler unterlaufen?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 01.10.2009, 21:56
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elbordi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und Ausreise

Ja die haben angenommen, dass X das Studium abgebrochen hat, was nicht der fall ist. Es wird wieder ein studentenvisum ausgestellt. Voraussetzung ist auch eine finanzielle Absicherung.
LG
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Visumsbefreiung und trotzdem Aufforderung zur Ausreise Asyl- und Ausländerrecht 28.07.2008 15:07
Ausreise, trotz Anzeige? Strafrecht / Strafprozeßrecht 22.06.2008 20:30
freiwillige ausreise/abschiebung aus der haft Asyl- und Ausländerrecht 28.03.2008 16:12
freiwillige Ausreise vor Antritt einer Haftstrafe Asyl- und Ausländerrecht 23.10.2007 00:20
Anwaltszwang? JGG -Vollzug Strafrecht / Strafprozeßrecht 28.08.2006 11:13





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN