Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Visumsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Visumsrecht innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2004, 06:35
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Visumsrecht

wenn man bei einem heiratsvisum bzw. einem visum zur familienzusammenführung nach einer heirat im ausland nicht angiebt das die frau hiv positiv ist ?

was kann dem mann bzw. der frau passieren, wenn es doch mal rauskommt ?

vielen dank
mfg
stefan

email: grosse-stefan@arcor.de
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  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2004, 11:01
V.I.P.
 
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Hallo!

Ich bin etwas schockiert, ist das tatsächlich eine Frage gewesen, die zu beantworten war?

Also ich wüßte nicht, was eine evt. Krankheit mit einer Familienzusammenführung zu tun hat oder nicht, ich wäre erschüttert, wenn es so wäre.

Im übrigen sind bei vielen anderen Dingen bestimmte Fragen sittenwiedrig, demzufolge dürfen sie, wenn sie denn unberechtigterweise gestellt werden auch unwahrheitsgemäß beantwortet werden.
Das gilt immer dann, wenn bei wahrheitsgemäßer Beantwortung Nachteile zu erwarten sind und bei Verweigerung der Antwort mit Hinweis auf die Sittenwiedrigkeit ja die selben Nachteile zu erwarten wären.

Ich würde jetzt mal (ohne die Rechtslage genau zu kennen) behaupten, daß eine Frage nach HIV dazu gehören müßte, denn es geht schlicht und ergreifend niemanden etwas an, außer den Betroffenen selber und natürlich seinen Partner/Familie.

Gruß
Huutsch
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  #3 (permalink)  
Alt 12.07.2004, 12:22
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mal angenommen so eine frage taucht im antrag des visums auf ?
ist also alles kein problem ?

und noch eine frage:

angenommen der ehemann lässt sich von seiner dame nach 19 monaten ehe scheiden, verliert die dame dann ihr aufenthalsrecht in deutschland ?

vielen dank

stefan
große
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  #4 (permalink)  
Alt 14.07.2004, 11:58
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Hallo!

Nochmal, ich bin kein Jurist, deshalb kann ich keine wirkliche Aukunft geben, sondern nur meine eigene Rechtsauffassung mitteilen.
Und die lautet:
Wenn eine solche Frage auftaucht, dann ist sie meines Erachtens sittenwiedrig und somit muß sie nicht beantwortet werden.
Und wenn dem so ist und man mit einer Nichtbeantwortung der Frage nachteilige Folgen hätte, darf sie auch wissentlich falsch beantwortet werden.

Das gilt aber nur für deutsches Recht und auch nur wenn diese Frage tatsächlich sittenwiedrig ist.

Es handelt sich aber bei der Frage um eine, die auf einem Visumantrag steht und ob dieser nun deutsches Recht ist oder nicht ... ich weiß es wirklich nicht.

Die Frage mit der Scheidung kann ich leider auch nicht beantworten (siehe andere Antwort)

Es tut mir leid, daß Dir hier offensichtlich keiner professionell helfen kann, da bleibt wohl nur ein Experte.

Gruß
Huutsch
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  #5 (permalink)  
Alt 17.07.2004, 14:41
ela ela ist offline
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hallo havefun,

ich bin auch keine juristin - aber ich habe früher bei der stadtverwaltung gearbeitet.

wenn sich ein ausländer vor ablauf von 3 jahren scheiden läßt, dann erlischt seine aufenthaltserlaubnis.

ausserdem mag ich dir noch nebenbei sagen, dass die eingehung einer scheinehe strafbar ist, da ich irgendwie das gefühl nicht loswerde, dass es sich hier um eine handelt.

liebe grüße
ela
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  #6 (permalink)  
Alt 19.07.2004, 17:36
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Zitat:
Original geschrieben von ela

ausserdem mag ich dir noch nebenbei sagen, dass die eingehung einer scheinehe strafbar ist, da ich irgendwie das gefühl nicht loswerde, dass es sich hier um eine handelt.
Nach welchem Gesetz macht man sich denn strafbar?
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #7 (permalink)  
Alt 26.07.2004, 16:31
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Dem Vortrag zum Thema Scheinehe möchte ich
wiedersprechen !


Bei dem fiktivem Fall geht es um eine
Ehe mit einer Frau aus Thailand.

Ob diese von ihrer Krankheit vorher
wusste ist erst mal noch in Frage
zu stellen.
Selbst wenn sie es wusste ist damit
nicht gesagt, dass sie
a. eine Scheinehe eingehen wollte,
b. dass sie begriffen hat, worum es geht.


Mir sind zwei dieser Fälle bekannt :

I. einer in Hamburg. Thai-Deutsch, beide
positiv. Beide gehen mit der Krankheit
relativ gut um.

II. in der Nähe von Lb. Hier erfuhr der
Ehemann von der Krankheit seiner Frau
nach Eheschliessung in D-land und es
zofft richtig mit Vorwürfen.



Die Aufklärung und Behandlung ist in einigen Teilen in
Thailand so weit, dass "fehlende behandlung" kein
Grund mehr für eine Flucht in eine Scheinehe nach
Europa ist.

siehe : www.camillianrayong.8k.com
als Beispiel.
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  #8 (permalink)  
Alt 26.07.2004, 16:41
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angenommen der ehemann lässt sich von seiner dame nach 19 monaten ehe scheiden, verliert die dame dann ihr aufenthalsrecht in deutschland ?




Hierzu :

die Frage ist, was "Mann" will. Normaler Weise
erfolgt der "Rauswurf". Die weitere Frage ist
die, ob diese Krankheit nur von der Frau kommen
kann...................und ist der Ehemann bereit, sein
Wissen / seinen Zustand ggf. den Behörden
offen zu legen, um die Fahrkarte schneller zu
beschaffen.
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  #9 (permalink)  
Alt 27.07.2004, 14:37
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hallo !

angenommen das problem liegt daran dass der mann kein hiv hat, sondern die frau schon hiv in thailand hatte, und der mann sie deswegen hier hergeholt hat, sie aber hier eine glückliche ehe führten. bis es zu geldproblemen gekommen ist, sie sich deshalb einen anderen kerl gesucht hat, sie angenommen 3 mal ausgezogen zu dem anderen kerl ist, nach dem dritten mal zurück, da bei ihren eltern das haus abgebrannt ist, der ehemann mit ihr nach hause geflogen ist, das haus gezahlt hat, und sie wollten einen neuanfang starten, aber sie nie den kontakt aufgeben hat zu ihrem neuen. 3 tage nach der letzten überweisung ist sie in einer nacht und nebelaktion ausgezogen.
angenommen was würde passieren das ausländeramt erfährt davon dass er sie nur geheiratet hat wegen ihrer krankheit ?
angenommen der alte mann will auch gar net dass sie zurück muss, aber er muss es ja beim ausländeramt melden, wg. scheinehe ?
und nochmal angenommen die frau ist bzw. wird schwanger vom neuen ?

gruß stefan
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  #10 (permalink)  
Alt 27.07.2004, 15:05
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Moin Stefan )

Du hast meine Telefonnummer noch ?

Nö ?
Aber meine Adresse haste noch ?

Die Creme is jedenfalls angekommen....... - lol -

Die Welt is klein.........
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