Dies ist eine Diskussion zu Verschiedenes, First and Second Step innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| dieser Fall ist natürlich, wie sollte es auch anders sein, rein fiktiv, quasi erfunden aus meiner blühenden Fantasie! Nehmen wir Person A, und nennen sie "A". Person A, stellt sich mal kurz vor. "A" ist eine männliche Person junges Alters. "A" ist in Polen geboren, hat aber die deutsche Staatsangehörigkeit. Deshalb wohnt er auch schon seit 15 Jahren in Deutschland. "A" ist voll integriert, hat sogar einen Schulabschluss und klaut nicht ;-) Person B, hier kurz vorgestellt. Nehmen wir Person B, und nennen sie "B". ![]() "B" ist eine weibliche Person junges Alters. "B" ist in Polen geboren, HAT ABER KEINE DEUTSCHE STAATSANGEHÖROGKEIT! ![]() ![]() Integriert ist aber auch "B". Sie macht hier in Deutschland eine Ausbildung. Wohnen tut "B" fiktiv in einer Pension. Bisher hat es "B" ohne deutschen Personalausweis geschafft (natürlich nur fiktiv )"B" ist schon (fiktiv) seid 5 Jahren hier in Deutschland. Am Anfang hatte sie (fiktiv) bei Ihrem Lebensgefährten gelebt. Dannach zog "B" in eine Pension (also nur fiktiv, ist klar!). "A" hat "B" zufällig kennengelernt, und sieht viele Probleme, worüber "B" noch nie nachgedacht hat. Da "B" ja aber eine Ausbilung macht, führt sie ja auch Sozialabgaben ab, was wierrum eine Sozialversicheurngsnummer benörtigt. Also in irgendeiner Form ist "B" schon wahrscheinlich im Staats-PC erfasst ![]() "A" möchte nun "B" helfen. Was sind die ersten Schritte zu einem deutschen Personalausweis? Nehmen wir an, "B" hat sogar ein Abitur in Polen gemacht. Wo kann man sich diesen "Anerkennen" lassen? Welche Tips sind wichtig? Was muss "A" beachten, damit "B" nicht durch ihn wieder nach Hause muss? Beste Grüße "C" |
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| AW: Verschiedenes, First and Second Step Keiner ein Rat? Schade |
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| AW: Verschiedenes, First and Second Step Welche Staatsangehörigkeit hat B? Wenn Sie bereits seit 5 Jahren in D ansässig ist, welchen Aufenthaltstitel besitzt sie? Oder genießt sie als Unionsbürgerin Freizügigkeit? |
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| AW: Verschiedenes, First and Second Step Dazu muss man logischerweise erst mal die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Das nennt sich Einbürgerung. Grundvoraussetzung dafür ist - neben einigen anderen Dingen - dass die fragliche Person sich seit mimdestens acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhält. Die Voraussetzungen sind nachzulesen im Staatsangehörigkeitsgesetz, § 10.
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| AW: Verschiedenes, First and Second Step "B" hat die polnische Staatsangehörigkeit, und besitzt bis dato keinen Aufenthaltstitel |
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| AW: Verschiedenes, First and Second Step Also illegal in Deutschland?
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| AW: Verschiedenes, First and Second Step Wenn B die polnische Staatsangehörigkeit besitzt, genießt sie zumindest seit dem 01.05. uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit, wenn sie eine Ausbildung absolviert und keine öffentlichen Mittel in Anspruch nimmt. Allerdings könnte es sein, dass sie sich vorher illegal im Inland aufgehalten hat, da die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für polnische Staatsbürger erst seit Mai 2011 gilt. Wenn sie aber zuvor keine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat (z.B., weil sie von ihrem Lebensgefährten unterhalten wurde), kann sie auch für diesen Zeitraum Freizügigkeit beanspruchen. Die Zulässigkeit einer Einbürgerung wird also davon abhängen, ob sie sich für den erforderlichen Zeitraum von 8 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. Allerdings verfügt sie doch jetzt über einen gesicherten Status, so dass eine Einbürgerung im Grunde gar nicht mehr erforderlich ist. Sie möge sich bei der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über ihr Freizügigkeitsrecht ausstellen lassen. Einen Aufenthaltstitel benötigt sie nicht. |
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