
21.10.2008, 14:37
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 16
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| Verplfichtungserklärung Hallo!
Habe ein ganz kurze Frage. A möchte für B eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Allerdings hat A nicht die Möglichekeit beim Ausländeramt vorbeizukommen, um das Formular dort persönlich zu unterschreiben, weil A in einer anderen Stadt wohnt und der Arbeitsgeber A keinen freien Tag gibt. Die Ausländerbehörde möchte aber das Formular nicht herausgeben und verlangt, dass persönlich dort erscheint. Gibt es da vielleicht eine Ausnahme, wie A die Erklärung abgeben kann ohne selbst in der Ausländerbehörde aufzutauchen. Z. B. wenn A die Verpflichtungserklärung durch einen Notar beglaubigen lässt? |