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Verpflichtungserklärung und krimineller Gast

Dies ist eine Diskussion zu Verpflichtungserklärung und krimineller Gast innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 08.06.2010, 14:25
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Verpflichtungserklärung und krimineller Gast

Hallo,

Mal folgender Fall angenommen:

Ich möchte einen Ausländer aus einem visumpflichtigen Land heiraten und unterschreibe für ihn eine Verpflichtungserklärung damit er ein Visum zur Familienzusammenführung (Heiratsvisum) bekommt. Noch vor der Heirat taucht er aber unter, weil er nur auf das Visum, nicht aber mich scharf war und schlägt sich mit Schwarzarbeit und Kleinkriminalität durch. Er wird dank meiner Unterstützung für Ausländeramt und Polizei geschnappt und stellt in der Abschiebehaft noch schnell einen Asylantrag. Kurz nach seiner Freilassung taucht er erneut unter.

Die dreimonatige Visumsdauer zum Zweck der Heirat wäre natürlich längst abgelaufen, aber die Verpflichtungserklärung läuft üblicherweise über 2 Jahre.

Was könnte ich in so einer Situation eigentlich noch tun, um horrende Geldforderungen an mich seitens der beteiligten Ämter, basierend auf der unter völlig anderen Voraussetzungen abgegebenen Verpflichtungserklärung abzuwehren oder hätte ich noch irgendeinen Einfluss darauf, dass der Ausländer nach erneuter Festnahme möglichst unverzüglich abgeschoben wird?

LG Monika
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  #2 (permalink)  
Alt 08.06.2010, 22:38
V.I.P.
 
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AW: Verpflichtungserklärung und krimineller Gast

Hi...

ändere erstmal den Beitrag den Forenregeln entsprechend....auch hier gilt...ERST LESEN (überlegen) dann schreiben !!

Gruß

Chris
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verpflichtungserklärung visamissbrauch abschiebung

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