Dies ist eine Diskussion zu Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| AW: Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung |
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| AW: Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung Also ich meine eine Aufenthaltserlaubnis kann entzogen werden, wenn sich Umstände ergeben aus welchen zu entnehmen ist, daß diese unberechtigterweise erteilt/erworben wurde. Bspw. durch eine Straftat (Scheinehe) erlangt wurde. Diese zwei-Jahres-Grenze ist schon verdächtig, da diese ja den Eintritt in ein eigenständiges Aufenthaltsrecht eröffnet. Und mal ganz abstrakt besteht ein solcher Verdacht immer dann, wenn es bereits kurz nach deren Erhalt zu einer Trennung kommt. Für den vorliegenden Fall kann es auch zu einer Nachprüfung kommen, wenn das Trennungsjahr gleich nach der Erteilung begonnen hat. Natürlich immer vorausgesetzt daß die Aufenthaltserlaubnis auf Grund der bestehenden Ehe erteilt wurde.
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| AW: Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung Danke! Die Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung ist soweit mir bekannt ist unabhängig vom Bestand der Ehe (welche übrigens keine Scheinehe war und zum Zeitpunkt ja mehr oder weniger noch bestanden hat), sondern ein Ausländer erwirbt ein eigenständiges Recht, wenn er u.a. zwei Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt (was in diesem Fall mal angenommen werden soll). Soweit mir bekannt ist, ist jedoch eine andere Voraussetzung, dass der Ausländer seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten kann, was im Fall nur durch die Ehe gesichert war. Mit ist leider nicht bekannt, was ein Ausländer bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis alles angeben muss. Im Gesetz kann ich leider auch nichts finden. |
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