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Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung

Dies ist eine Diskussion zu Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 30.04.2008, 22:11
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Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung

Hallo, wie wäre folgender Fall zu behandeln:
Ein Deutscher und Thailänderin sind seid mehr als 2 Jahren verheiratet und die Thailänderin hat nach 2-jähriger Ehe eine Daueraufenthaltsbescheinigung bekommen. Nach 2,5 Jahren wollen sie sich nun scheiden lassen, wobei der Deutsche natürlich angibt, dass die Trennung schon nach 1,5 Jahren stattgefunden hat. Fraglich ist nun, ob dadurch die Daueraufenthaltsgenehmigung der Thailänderin berührt wird, d.h. ob die diese Genehmigung widerrufen oder zurückgenommen werden kann, weil zum Zeitpunkt der Erteilung die Ehegatten schon getrennt gelebt haben. Oder kann eine Daueraufenthaltsbescheinigung überhaupt nicht mehr zurückgenommen werden?
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Alt 01.05.2008, 20:41
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AW: Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung

Kleine Gewissensfrage: Zu welchem Zeitpunkt wurde denn gelogen? War es, als die unbefristete Aufenthalsgenehmigung für die thailändische Ehefrau erteilt wurde (denn auch dabei wird immer gefragt, ob sie in ehelicher Gemeinschaft leben) oder jetzt, damit die Scheidung schneller ausgesprochen wird?

Man sollte sich immer vorher überlegen, was man Behörden gegenüber angibt - und dabei am besten bei der Wahrheit bleiben.
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Soualmi
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  #3 (permalink)  
Alt 01.05.2008, 21:44
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AW: Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung

Wir gehen mal davon aus, dass die "Lüge" erst jetzt durch den deutschen Ehemann im Rahmen des Scheidungsantrages ausgesprochen wurde, damit eine schnelle Scheidung möglich ist. Zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung nach 2 Jahren hat die Lebensgemeinschaft (zumindest mehr oder weniger) noch bestanden.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.05.2008, 21:50
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AW: Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung

Dann sollte es doch möglich sein, das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr einzuhalten. Es ist doch auch eine Chance, vielleicht wieder zueinander zu finden - und dabei könnten die hohen Anwalts- und Gercihtskosten gesprart werden.

Oder liegt ein dringender Grund vor? Dann muss man auch nicht lügen - bei schwerwiegenden Umständen kann eine Scheidung schneller vollzogen werden.

Oder geht es nur darum, nicht so viele Rentenpunkte abgeben zu müssen? Gut, dann setzt man einen Ehevertrag auf, der den Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung ausschließt, bezahlt ein paar Euro beim Notar und wartet mit der Scheidungsklage ein Jahr.
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Soualmi
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Alt 01.05.2008, 23:08
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AW: Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung

Zitat:
Zitat von Lars L.
... wobei der Deutsche natürlich angibt, dass die Trennung schon nach 1,5 Jahren stattgefunden hat. ....
Stimmt die Frau denn dieser "Version" überhaupt zu ??
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Alt 02.05.2008, 11:05
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AW: Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung

Grundsätzlich wollen sich beide einvernehmlich möglichst schnell scheiden lassen. Allerdings hätte die thailändische Ehefrau wohl im Rahmen des Scheidungsverfahrens die Möglichkeit, dieser Darstellung zu widersprechen und zu behaupten, dass die Trennung erst jetzt stattgefunden hat. Das würde sie aber wohl nur machen (müssen), wenn Ihre Aufenthaltsgenehmigung gefährdet ist. Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland aber gesichert ist, dann könnte sie einer schnellen Scheidung (und damit der Darstellung des Ehemannes) unproblematisch zustimmen. Versorgungsrechtliche Punkte, Unterhaltsansprüche o.ä. spielen keine Rolle, da diese zu Gunsten des Mannes geregelt sind. Daher ist für die Ehefrau die wichtige Frage, was mit der Aufenthaltsgenehmigung passiert, weil sie sich im Rahmen des Scheidungsverfahrens entsprechend so oder so äußern müsste.
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Alt 02.05.2008, 13:13
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AW: Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung

Zitat:
Zitat von Lars L.
Daher ist für die Ehefrau die wichtige Frage, was mit der Aufenthaltsgenehmigung passiert, weil sie sich im Rahmen des Scheidungsverfahrens entsprechend so oder so äußern müsste.
Wie wärs denn damit, einfach bei der Wahrheit zu bleiben und sich ein halbes Jahr später scheiden zu lassen?? Dann kommen diese Fragen auch nicht auf..
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  #8 (permalink)  
Alt 02.05.2008, 14:15
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AW: Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung

.... meine Rede....

Was soll das? Sich vergewissern, ob man bei einer bestimmten Aussage Nachteile in irgend einer Angelegenheit hat oder nicht - und danach dann entscheiden, ob man lügt oder nicht.
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Soualmi
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  #9 (permalink)  
Alt 02.05.2008, 15:25
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AW: Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung

Also so eine blöde Antwort ist mir bisher noch nicht untergekommen. Was soll das??? Das ist unnötig, Zeitverschwendung und hilft keinem weiter!

Es geht hier nicht darum, ob man lügen soll oder nicht, sondern solche Fragen haben weitreichende Auswirkungen für Menschen (unabhängig von der Betrachtung der individuellen Umstände, welche in einem solchem Forum sicherlich nicht im einzelnen aufgeführt werden). Im übrigen war Ausgangspunkt eine ganz einfache rechtliche Fragestellung, ob eine erteilte Aufenthaltsgenehmigung zurückgenommen oder widerrufen werden kann. Wer kann mir hier wirklich weiterhelfen?
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  #10 (permalink)  
Alt 02.05.2008, 15:59
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Ich verschwende meine Zeit gern

Sie sind hier in einem Jura-Forum - glauben Sie ernsthaft hier eine Anleitung zu bekommen, wie Sie sich am schnellsten aus einer Scheinehe lösen können - und dabei die Vergünstigungen behalten können?

Juristisch korrekt ist es nunmal, das Trennungsjahr auch einzuhalten. Punkt.
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