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Verlängerung des Aufenthaltszeitraums für Studium; "angemessener Zeitraum"?

Dies ist eine Diskussion zu Verlängerung des Aufenthaltszeitraums für Studium; "angemessener Zeitraum"? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 25.05.2009, 16:21
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Question Verlängerung des Aufenthaltszeitraums für Studium; "angemessener Zeitraum"?

Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Umsetzung des nachfolgenden Auszugs aus § 16 AufenthG.
Welcher Zeitraum bis zur voraussichtlichen Beendigung des Studiums ist angemessen, um eine Verlängerung des Aufenthalts zu erwirken?
Gibt es z.B. eine Formel im Sinne von Regelstudienzeit + X Semester?
Oder gibt es eine Grenze von X Semestern welche unabhängig von von Regelstudienzeit usw. nicht überschritten werden darf?

Wie wäre z.B. der folgende fikitve Fall zu beurteilen?
Studentin aus der Ukraine seit dem 18. Lebensjahr in Deutschland.
Zunächst als Au Pair für ein Jahr, dann zum Studium an der Pädagogischen Hochschule.
Da die Studentin neben dem Studium arbeiten muß, um sich daraus den Lebensunterhalt + Miete komplett zu finanzieren dauert das Studium entsprechend länger.
Nach 5 Jahren Studium ist mit einer "restlichen Studienzeit" von ca. 2 Jahren zu rechnen.


"§ 16 AufenthG:
1) ... Geltungsdauer bei der Ersterteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein Studium beträgt mindestens ein Jahr und soll bei Studium und studienvorbereitenden Maßnahmen zwei Jahre nicht überschreiten; sie kann verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann."


Über Eure Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

Gruß Marki
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