Dies ist eine Diskussion zu Verlängerung der Aufenthalterlaubnis verweigert innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Verlängerung der Aufenthalterlaubnis verweigert Person A (Ausländer nicht Eu) studiert seit 02.2000 in deutschland hat ein kind ,das 3 jahre alt ist ,beide wohnen bei Eltern. Person A Aufenthalterlaubnis war bis März gültig, als sie verlängern wollte, haben die Auslanderbehörden ihr nur 3 monate erteilt (bis juni 2007) danach muss sie eine Anmeldbescheinung für den Kindergarten und 3 kontoauszüge mit 1200 euro monatlich mitbringen (person A wohnt bei den Eltern und hat eine verpflichtungserklärung vom Vater und bezahlt weder Miete noch Essen und Hygiene ...Alles bezahlt der Vater). Sind die Anforderungen von den Behörden berechtigt? Muss das 3 Jährige Kind tatsächlich zum Kindergarten(soll es nicht erst mit 4 Jahre zum Kindergarten?) Muss Person A trotz Verpflichtungserklärung Geld vom Vater in Höhe von 1200 Euro monatlich überwiesen erhalten? |
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| AW: Verlängerung der Aufenthalterlaubnis verweigert Denke, dass derlei die tatsächliche Unterstützungsleistung darlegen, bzw. beweisen soll (3x1200). Die Aufnahme der Kindes ist ab 3 LJ. tatsächlich möglich, hierbei ist eher das Problem einen Platz zu finden? Auch dieses soll wohl ein positives soziales Zwangsmittel für den Integrationsgedanken sein??? In jeden Falle gibt es einen Ausländerbeauftragten und gemeinnützige Organisationen welche kostenlose Beratungen und Hilfestellungen leisten (beinahe jede größere Stadt hat derlei). Eine Konfrontation mit der Ausländerbehörde sollte allerdings vermieden werden (Tipp) Lg. aus München Ps. Was wird den da studiert? 14. Semester ???
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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