Dies ist eine Diskussion zu Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung Lebenspartnerschaft innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| man stelle sich vor zwei jungs lernen sich kennen. der eine ist deutscher der andere kommt aus Kroatien. beide treffen sich, verlieben sich und heiraten schliesslich in deutschland. nun leben sie in deutschland in einer eingetragenen lebenspartnerschaft. nun ist es so das die einjährige aufenthaltsgenehmigung abläuft, und die ausländerbehörde auf einmal nur noch die verlängerung erteilen will mit nachweis über der sicherung des lebensunterhaltes. nun ist es so, das deutschmann nur teilzeit arbeiten geht mit weniger als 500,- netto und kroatischmann eine ausbildung begonnen hat mit 400,- lohn. also könnte bei den beiden die vorraussetzung zur sicherung des lebensunterhalt nicht erfüllt werden, und somit das ende einer beziehung bedeuten sollen bzw. der beginn einer fernbeziehung??? ![]() beim der ersten aufenthaltsbewillung hat da keiner nach gefragt, und jetzt auf einmal doch?! die beiden können auch nicht nach kroatien ziehen, weil da die lebenspartnerschaft nicht anerkannt wird, schwule werden da nicht anerkannt, und deutschmann spricht nicht kroatisch. hat jemand ne idee für die beiden? vielen dank |
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| AW: Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung Lebenspartnerschaft wieso stellt deutschmann keinen antrag auf ALG2 ? er lebt - so wie ich das sehe - mit kroatischmann in einer bedarfsgemeinschaft, wobei ich davon ausgehe, dass kroatischmann keinen anspruch auf jegliche sozialleistungen hat. die unterhalt m.w. auch gesichert, wenn sozialleistungen bezogen werden.
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| AW: Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung Lebenspartnerschaft vielen dank für die schnelle antwort. nun deutschmann hat bis jetzt immer noch 230,- wohngeld bezogen. nun hat aber kroatischmann ausbildung angefangen und möchte berufsausbildungsbeihilfe beantragen. somit haben die beiden mit beginn der ausbildung das wohngeld abgemeldet. hartz 4 wäre bei den beiden damals auch in frage gekommen, aber das wären laut arge nur 80,- mehr gewesen. da die antragstellung sehr umfangreich war wurde auf 80,- verzichtet und nur wohngeld beantragt. die beiden leben sparsam und kommen einigermassen gut über die runden. aber zur sicherung des lebensunterhaltes zählen wohl eh keine staatlichen zusatzleistungen ?! |
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| AW: Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung Lebenspartnerschaft dann sieht es ganz danach aus, dass deutschmann vollzeit arbeiten gehen muss. ich habe jetzt noch einmal nachgelesen: der lebensunterhalt muss ohne öffentliche Mittel gesichert sein! auch wohngeld sind öffentliche mittel. ansonsten würde ich bei der ausländerbehörde nachfragen!
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| AW: Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung Lebenspartnerschaft hallo ich habe diesen beitrag gelesen ich mochte mit mein freund auch heiraten also lebenspartnerschaft ich kroate er deutsche welche papire brauche ich muss es ein ehefähigkeitszeugnis sein es ist schwirig sie zu bekommen da ich fotokopien des passes der person brauche mit den ich heiraten mochte und das moechte ich nicht da dan alle meine verwanten und meine familije es wissen wuerden und ja wie lange muss man dan warten um ein aufenthaltstitel zu bekommen um arbiten zu koennen vielen dank im voraus |
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| AW: Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung Lebenspartnerschaft Für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gelten gem. § 27 Abs. 2 AufenthG die Vorschriften über den Familiennachzug entsprechend. Das bedeutet, dass dem (eingetragenen) Lebenspartner eines Deutschen in der Regel auch dann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert wird, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (§§ 27 Abs. 2 i.V.m. 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG). Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt auch kraft Gesetzes zur vollen Erwerbstätigkeit (§§ 27 Abs. 2 i.V.m. 28 Abs. 5 AufenthG). |
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