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Verjährung und das Aufenthaltsgesetz bwz. Staatsangehörigkeitsgesetz

Dies ist eine Diskussion zu Verjährung und das Aufenthaltsgesetz bwz. Staatsangehörigkeitsgesetz innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 03.05.2011, 15:04
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Verjährung und das Aufenthaltsgesetz bwz. Staatsangehörigkeitsgesetz

Hallo Leute,

wann Verjähren die Strafverfolgungsfristen nach dem Aufenthaltsgesetz z.B. § 95 AufenthG und Staatsangehörigkeitsgesetz z.B. § 42 StaG. Gelten hierfür die üblichen Vorschriften im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches? Gibt es hierzu einen Querverweis?

Danke und Grüße
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Alt 04.05.2011, 08:16
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AW: Verjährung und das Aufenthaltsgesetz bwz. Staatsangehörigkeitsgesetz

Es gibt viele Straftatbestände, die nicht im StGB, sondern in Spezialgesetzen geregelt sind. Für sie alle gilt der komplette Allgemeine Teil des StGB, sofern das betreffende Spezialgesetz keine Sonderregelung enthält.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 07:09
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AW: Verjährung und das Aufenthaltsgesetz bwz. Staatsangehörigkeitsgesetz

Hallo an euch Lieben,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen,
Es geht um meinen Ex-partner,der das alleinige sorgerecht für seine tochter erwirkt hat um im eigenen interesse in deutschland bleiben zu können.
sein aufenthaltsbestimmungsrecht basiert darauf,das er das sorgerecht behält,sonst wird er wie logisch abgeschoben.
Er hat jedoch 7 wochen kein sorgerecht gehabt und durfte hier verbleiben...
Wie kann das möglich sein?
Und woran kann ich mich wenden,ohne abgewiesen zu werden?

ich bedanke mich für alle ratschläge.

mit grüßen BeaNie
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