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USA/Deutschland möglich?

Dies ist eine Diskussion zu USA/Deutschland möglich? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 07.05.2009, 16:54
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USA/Deutschland möglich?

Also nachdem in D keine Zweitadresse mehr bestand und in April 1988 die USA Staatsbürgerschaft angenommen wurde, wurde der deutsche Pass nicht mehr verlängert und folglich besteht nur die USA Staatsangehörigkeit...
Besteht hier nicht unter Vorlage der vorherigen deutschen Pässe und Kennkarten
auch die sofortige Anerkennung einer deutschen Staatsangehörigkeit, zumal der Betroffene seit 1991 wieder in D lebt mir einer 'unbefristeten' Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis?
Wie sollte man vorgehen, um möglichst schnell einen deutschen Pass zu erhalten?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.05.2009, 00:48
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AW: USA/Deutschland möglich?

Zitat:
Zitat von Drachentoeter
besteht nur die USA Staatsangehörigkeit...
Stimmt. Aber nicht etwa, weil der Pass abgelaufen ist, sondern weil man mit der freiwilligen Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft die deutsche automatisch verliert.

Zitat:
Besteht hier nicht unter Vorlage der vorherigen deutschen Pässe und Kennkarten auch die sofortige Anerkennung einer deutschen Staatsangehörigkeit
Jein. Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit heißt Einbürgerungsverfahren und bedingt die Aufgabe der amerikanischen Staatsbürgerschaft. Wenn keine Hinderungsgründe wie z.B. Vorstrafen oder Sozialhilfe bestehen, wird es wohl sogar einen Anspruch geben. Siehe § 10 StAG.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.05.2009, 05:26
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AW: USA/Deutschland möglich?

Dem Jein stimme ich zu und da liegt das Problem!
Es gibt in Sachsen einen Minister, der sich sogar seiner beiden (USA und deutschen) Staatsangehörigkeiten brüstet ... Da gibt es keine Interessenkonflikte und das macht mich sauer!
Wie immer und überall, es gibt solche und solche!
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  #4 (permalink)  
Alt 08.05.2009, 09:10
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AW: USA/Deutschland möglich?

"Doppelte Staatsbürgerschaft" an sich ist ja auch kein Problem und auch nicht illegal. Tritt z.B. (fast) immer dann auf, wenn die Eltern unterschiedlicher Nationalität sind. Bei der Einbürgerung ist Mehrstaatigkeit aber zu vermeiden, weil das so im Gesetz steht. Ausnahmen stehen allerdings auch da drin, siehe § 12 StAG. US-Bürger dürften unter keinen der dort genannten Punkte fallen.
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Alt 13.05.2009, 11:24
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AW: USA/Deutschland möglich?

Man hätte vor Annahme der US Staatsbürgerschaft die Beibehaltung der Deutschen beantragen müssen. Wenn man dies nicht tut erlischt die Deutsche automatisch bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 11:46
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AW: USA/Deutschland möglich?

Zitat:
Zitat von Soledad
Man hätte vor Annahme der US Staatsbürgerschaft die Beibehaltung der Deutschen beantragen müssen.
Stimmt. Beantragen alleine reicht allerdings auch nicht, man muss sie auch bekommen. Da Mehrstaatigkeit grundsätzlich als unerwünscht gilt, ist das i.d.R. gar nicht so einfach, man muss also schon gute Gründe haben.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 16:16
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AW: USA/Deutschland möglich?

also da hab ich schon andere Sachen gelesen. Mitunter soll es ausreichend sein Zitat "wenn man noch deutsche Verwandte hat. Also in Deutschland noch verwurzelt ist."
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