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Unrichtig Aufenthalts

Dies ist eine Diskussion zu Unrichtig Aufenthalts innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2008, 00:34
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Unrichtig Aufenthalts

Hallo,

Herr A hat eine Aufenthalts von § 28 Abs.1 S.1 Nr.1 über zweite heirate (=deutsche Ehefrau) aber Sacharbeiter im Auslenderbehörder eine unrichtig Aufenthalts von § 28 Abs.1 S.1 Nr.3 abgeben.

Was muss er (Herr A) machen?

Danke.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.08.2008, 09:00
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AW: Unrichtig Aufenthalts

Zitat:
Zitat von Attorney2008
Was muss er (Herr A) machen?
Zur ABH gehen und den offensichtlichen Schreibfehler berichtigen lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.08.2008, 12:20
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AW: Unrichtig Aufenthalts

Kannst Du das mal bitte genauer erläutern???

also soweit ich verstanden habe, hat Herr A eine deutsche Frau geheiratet und was soll da als "unrichtig Aufenthalt" sein???

Bitte genauer erklären, damit Du auch die passenden Antworten erhälst!!!!

Bis Später
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  #4 (permalink)  
Alt 15.08.2008, 12:26
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AW: Unrichtig Aufenthalts

So wie ich das verstanden habe, sollte die AE nach § 28 Abs.1 S.1 Nr.1 erteilt sein, aber versehentlich ist da statt Nr. 1 die Nr. 3 reingekommen. Also kann man das berichtigen lassen.
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