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Uneingeschränkter Reisepass?

Dies ist eine Diskussion zu Uneingeschränkter Reisepass? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 22:09
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Uneingeschränkter Reisepass?

Guten Abend JuraForum,

angenommen, ein Amt würde nach einem uneingeschränkten Reisepass fragen, wie wäre ein solcher klassifiziert?

Wäre die Uneingeschränktheit auch von der Religion abhängig? Hat man als Muslim einen uneingeschränkten Reisepass?

Ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum ausgewählt, ansonsten bitte ich um Entschuldigung!

Vielen Dank schonmal!

Mit freundlichem Gruß
K.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 09:48
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AW: Uneingeschränkter Reisepass?

Zitat:
Zitat von kamodo Beitrag anzeigen
angenommen, ein Amt würde nach einem uneingeschränkten Reisepass fragen, wie wäre ein solcher klassifiziert?
Welches Amt fragt wen danach? Eine deutsche Paßbehörde einen deutschen Staatsbürger? Eine deutsche Ausländerbehörde einen ausländischen Staatsangehörigen?

In westlichen Staaten werden Reisepässe üblicherweise "für alle Länder" gültig ausgestellt, wenn ich richtig erinnere, müssen nach den einschlägigen internationalen Abkommen Reisepässe nämlich eine Angabe enthalten, für welche anderen Staaten sie zur Einreise gültig sind.

In der UdSSR, in der DDR usw. gab es früher Reisepässe, die nur für ein bestimmtes Zielland gültig waren. Diktaturen machen sowas gerne. In der Bundesrepublik hat es sowas noch nie gegeben.

(In den USA gibt es seit über 40 Jahren ein Reiseverbot für US-Bürger nach Kuba, die müssen eine Reise in Fidel Castros Paradies vorher genehmigen lassen. Das steht aber nicht in US-Pässen, sondern beruht auf einem US-Gesetz. US-Amerikaner machen sich strafbar, wenn sie ohne Genehmigung ihres Außenministeriums nach Kuba reisen.)

Was ich mir vorstellen kann: daß es für deutsche Ausländerbehörden, Botschaften usw. bei der Ausstellung von Aufenthaltstiteln oder "Schengen-Visa" wichtig ist, daß der Betreffende mit seinem Reisepaß in alle Schengen-Staaten reisen darf. Das hätte eine gewisse Logik.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 12:33
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AW: Uneingeschränkter Reisepass?

Oh entschuldigung, ich wollte statt Amt eigentlich Arbeitgeber schreiben.

Hätte man als muslimischer deutscher Staatsbürger einen uneingeschränkten Reisepass?

Übrigens danke für Deine Antwort!

Geändert von kamodo (12.08.2011 um 19:34 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 13.08.2011, 14:15
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AW: Uneingeschränkter Reisepass?

Zitat:
Zitat von kamodo Beitrag anzeigen
Hätte man als muslimischer deutscher Staatsbürger einen uneingeschränkten Reisepass?
Warum sollte man als muslimischer deutscher Staatsbürger keinen uneingeschränkten Reisepass haben?

Erstens darf niemand aufgrund seiner Religionszugehörigkeit diskriminiert werden, und zweitens tragen alle deutsche Reisepässe schon ab Bundesdruckerei den Eindruck "Länder für die dieser Pass gilt: Für alle Länder". Das ist automatisch eingedruckt.

Die Ausgabe von Reisepässen wird durch das Passgesetz geregelt, das Aussehen des Reisepasses ist durch eine Rechtsverordnung festgelegt und beruht auf dem Abkommen über den "Europäischen Reisepass" der EU.

Im Passgesetz steht übrigens nicht mal eine Vorschrift, die es der passausstellenden Behörde erlauben würde, die Gültigkeit auf bestimmte Länder zu beschränken.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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