Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

unbeglichene Haft

Dies ist eine Diskussion zu unbeglichene Haft innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 16:36
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 5
Keine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
unbeglichene Haft

Guten Abend allerseits,

angenommen, Russischer Staatsbürger R verliert vor seiner Einreise zum Urlaub in der EU den Pass und wird an der Grenze festgenommen. Er landet für zwei Wochen in Haft und ihm wird daraufhin diese Haft in Rechnung gestellt, danach geht's zurück nach Hause.

Diese Rechnung wird von ihm nicht beglichen. Er gilt deshalb als Straftäter und würde bei zukünftigen Einreisen in die EU verhaftet werden.

Gibt es bei so etwas Verjährungsfristen? Ich bin Nichtjurist und sehe bei so einem spannenden Gedankenspiel kaum eine Möglichkeit, akkuratere Informationen als in diesem Forum zu erhalten.

Herzlichen Dank für Euren Input.

wuntzt
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 19:42
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 23
Keine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: unbeglichene Haft

Zitat:
Zitat von wuntzt
Guten Abend allerseits,

angenommen, Russischer Staatsbürger R verliert vor seiner Einreise zum Urlaub in der EU den Pass und wird an der Grenze festgenommen. Er landet für zwei Wochen in Haft und ihm wird daraufhin diese Haft in Rechnung gestellt, danach geht's zurück nach Hause.

Diese Rechnung wird von ihm nicht beglichen. Er gilt deshalb als Straftäter und würde bei zukünftigen Einreisen in die EU verhaftet werden.

Gibt es bei so etwas Verjährungsfristen? Ich bin Nichtjurist und sehe bei so einem spannenden Gedankenspiel kaum eine Möglichkeit, akkuratere Informationen als in diesem Forum zu erhalten.

Herzlichen Dank für Euren Input.

wuntzt
Ich möchte mich ganz vorsichtig an das Thema heranwagen.

Die erste Frage, die sich hier m.E. stellt, ist, ob eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt. Meines Erachtens nicht. Denn es fehlt schon an den wesentlichen Voraussetzungen für eine solche: Anklage, Hauptverhandlung und Urteil bzw. Strafbefehl. Diese liegen laut Ihrem Sachverhalt nicht vor.

Also kann er nicht als "Straftäter" gelten. Vielmehr ist er einer, der für die "Abschiebungskosten" haftet. Auch in diesem Fall darf er nicht nach Deutschland wieder einreisen bzw. muss vorher oder gleichzeitig die Kosten zahlen.

Wann die in der Rechnung verkörperte Forderung verjährt, weiß ich nicht. Denn in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es besondere Verjährungsgesetze gibt, oder ob vielmehr die allgemeinen Verjährungsnormen aus dem BGB gelten. Darüber hinaus die Frage, ob die Forderung hier "tituliert" ist. Wenn ja, ist mit längeren Verjährungsfristen zu rechnen. Die kürzeste Verjährungsfrist, die ich bei titulierten Forderungen kenne, beträgt 30 Jahre.

Aber wie gesagt: Es handelt sich hierbei nicht um "akkurate", gesetzlich fundierte, sondern vielmehr um Grundüberlegungen als Anregung für weitere Diskussionen.

Beste Grüße
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2010, 17:00
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 5
Keine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: unbeglichene Haft

aha, das hört sich ja schon einmal sehr interessant an.

Bedeutet Tituliert, dass ein Richter das Ganze abgesegnet hat?

Wie lange könnte so eine Bewährung aussehen, wenn die Forderung nicht tituliert wäre?

Danke für die Ideen!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 11:09
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 5
Keine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wuntzt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: unbeglichene Haft

Also - die Feststellung über die für den Gefängnisaufenthalt zu zahlende Summe wurde von einem Richter getroffen.
Handelt es sich somit um eine titulierte Entscheidung und man könnte mit 30 Jahren Verjährungsfrist rechnen?

Danke für die Hilfe,
wuntzt
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 08.01.2010, 13:52
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 23
Keine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: unbeglichene Haft

Zitat:
Zitat von wuntzt
Also - die Feststellung über die für den Gefängnisaufenthalt zu zahlende Summe wurde von einem Richter getroffen.
Handelt es sich somit um eine titulierte Entscheidung und man könnte mit 30 Jahren Verjährungsfrist rechnen?

Danke für die Hilfe,
wuntzt
Die Frage, ob die betreffende Forderung tituliert ist, hat den Hintergrund, dass gem § 197 BGB rechtskräftig festgestellte Ansprüche (= Forderungen) nicht wie sonstige Ansprüche in 3, sondern in 30 Jahren verjähren.

Ich kann nun Ihre Frage dennoch nicht mit Sicherheit beantworten, weil ich nicht weiß, ob es sich bei der Forderung um eine rechtskräftig festgestellte handelt bzw. ob die Behörde einen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO in der Hand hat. Sollte dies der Fall sein, kann sie wohl noch 30 Jahre vollstrecken bzw. die Forderung wird erst in 30 Jahren verjähren. Um Ihre Frage zu beantworten, müsste ich wissen, was das für eine Forderung ist. Worin ist ihre rechtliche Grundlage zu sehen? In einem Urteil, gerichtlichen Beschluss, Kostenfestsetzungsbeschluss, Verwaltungsakt oder in einer "sonstigen Urkunde" gem. § 794 ZPO?

Sie sagen, ein Richter hat die Entscheidung getroffen. Das spricht dafür, dass ein Urteil, KFB, Beschluss, Vergleich etc. und damit eine rechtskräftige Forderung vorliegt und die Forderung gegen Ihren Bekannten in 30 Jahren verjährt.

Zum Verständnis: Es ist nicht gesagt, dass eine Forderung nur dann als rechtskräftig anzusehen ist, wenn die diese Forderung begründende Entscheidung von einem Richter stammt. Auch aus einem Verwaltungsakt einer Behörde kann eine rechtskräftige (eigentlich: bestandskräftige) Forderung herrühren.

Beste Grüße
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 12.01.2010, 00:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1.333
97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)  
AW: unbeglichene Haft

Zitat:
Zitat von arton
Um Ihre Frage zu beantworten, müsste ich wissen, was das für eine Forderung ist. Worin ist ihre rechtliche Grundlage zu sehen? In einem Urteil, gerichtlichen Beschluss, Kostenfestsetzungsbeschluss, Verwaltungsakt oder in einer "sonstigen Urkunde" gem. § 794 ZPO?
Die Zurückschiebungskosten werden durch einen Leistungsbescheid von der in § 71 AufenthG zuständigen Behörde, ergo Bundespolizei, festgesetzt. Anspruchsgrundlage hierfür sind §§ 66, 67 AufenthG.

Von einer rechtskräftigen Verurteilung kann hier nicht ausgegangen werden.

Der betreffende Ausländer hat eine Zurückschiebungsverfügung erhalten. Dort ist die Bankverbindung des zuständigen Bundespolizeipräsidiums angegeben. Der Ausländer kann dort unter Überweisung einer Gebühr von 30,- Euro einen Antrag auf Befristung der Wiedereinreisesperre stellen. Daraufhin wird geprüft, in welcher Höhe Zurückschiebungskosten zu erstatten sind. Erst nach Begleichung der Forderung, wird die Wiedereinreisesperre befristet.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Strafverfolgungsentschädigung U-Haft Strafrecht / Strafprozeßrecht 27.07.2008 21:21
U-Haft Austausch Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 27.04.2008 12:45
U- Haft bei Betrug ? Strafrecht / Strafprozeßrecht 29.09.2007 17:36
Gewerbe und Haft Gewerberecht 21.07.2007 12:25
Unschuldig in U-Haft Betäubungsmittelrecht 27.11.2006 23:45





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN