Dies ist eine Diskussion zu Unbefristeten Aufenthalt Beantragen innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Unbefristeten Aufenthalt Beantragen Ich suche ein Gesetz bezüglich Ausländeraufenthaltsrecht für ein unbefristeten Aufenthalt. Meine Frage an Sie lautet: Wie hoch soll das Einkommen für zwei Personen sein für den unbefristeten Aufenthalt, indem die Mitte 320 ist, und strom 30 Euro. Die Ehefrau ist deutsche, sie arbeitet als Vollzeit, und der Ehemann ist Ausländer, und arbeitet nicht. Der Ehemann hat seinen bisherigen Aufenthalt über seine deutsche Frau bekommen als (Familienzusammen). Die Drei Jährige Zeit sind auch fast um. Beim Beantragen der unbefristeten Aufenthalt behauptet die Ausländerbehörde, dass das Einkommen 1200 Euro nicht ausreichend ist. Ich habe keinen Gesetz über das nötige Einkommen gefunden.Die Ausländerbehörde behauptet, es ist eine Verordnung. Wie rechnet man das Einkommen in diesem Fall aus? Gibt es eine Tabelle dafür? Ich bitte Sie mir bezüglich das Einkommen eine Antwort zu geben. Mit freundlichen Grüssen |
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| AW: Unbefristeten Aufenthalt Beantragen Verordnung? Mag sein, dass die interne Richtlinien haben, das Einkommen der die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ebantragenden Person muss bloß ausreichend sein. 1200 EUR - gibt es Kinder? Auch hier mal Zusammenfassung nachlesen:http://www.fluechtlingsrat.org/downl...htigungdgb.pdf
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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