Dies ist eine Diskussion zu Umzug zwischen verschiedenen Bundesländern innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Umzug zwischen verschiedenen Bundesländern angenommen, eine Familie lebt seit 25 Jahren in Deutschland. Mann 76 Jahre Frau 65 Jahre. Alle 4 erwachsenen Kindern sind mittlerweile deutsche Staatsbürger. Eine der Töchter ist alleinerziehend und benötigt die Eltern zur Betreuung.Die Tochter wohnt in RLP, die Eltern in BaWü.Nun sind die Eltern nach RLP umgezogen nach dem beide Sozialämter zustimmten, da sie Grundsicherung erhalten.Das Ausländeramt in RLP weigert sich den Eltern die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen und will sie nach BaWü zurück schicken.Auf dem Aufenthaltstitel aus Bawü stand nicht, dass der Aufenthalt auf BaWü beschränkt ist. Hat jemand eine Ahnung was man da machen kann. Übrigens das Ehepaar bekommt auch kein Grundsicherung mehr. Danke |
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| AW: Umzug zwischen verschiedenen Bundesländern Es gibt in allen Bundesländern Verwaltungsvorschriften der Innenministerien, wonach die Aufenthaltserlaubnis von Ausländern, die öffentliche Mittel erhalten (also auch Grundsicherung), mit der Auflage zu versehen ist, dass der Wohnsitz in dem entsprechenden Bundesland zu nehmen ist, welches die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat. Fehlt aber eine solche Auflage, so waren die Betroffenen berechtigt, nach RLP zu verziehen. In solchen Fällen kommt es dann oft zum Streit zwischen den Ausländerbehörden, weil vermutet wird, dass man etwa in BaWü die Auflage nur scheinbar "vergessen" hat, damit die betreffenden Personen ggf. wegziehen und das Land bzw. die Gemeinde so öffentliche Mittel sparen kann. Es gab sogar schon Fälle, in welchen die Wohnsitzauflage nachträglich angeordnet werden sollte (das ist sehr problematisch, aber hier im Grunde nicht relevant). Wenn die Grundsicherung entfallen ist, erübrigt sich nämlich die ganze Problematik, denn selbst eine angeordnete Wohnsitzauflage wäre nun aufzuheben. |
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