Dies ist eine Diskussion zu Umzug mit einem Studentenvisum. innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Umzug mit einem Studentenvisum. Hoffentlich werde ich hier nach einer Antwort fündig. Es geht um Folgendes. Eine dreiköpfige Familie (Freundin, Freund (nicht verheiratet) und ihr gemeinsames Kind, die keine deutsche Bürgerschaft besitzen) ziehen von Stadt A nach Stadt B um. Die beiden Städte befinden sich in verschiedenen Bundesländern. Der Grund für den Umzug ist die Aufnahme eines regulären vollzeitvertraglich geregelten Arbeitsverhältnisses durch die Freundin in der Stadt B. Zum Zeitpunkt des Umzuges war die Aufenthaltserlaubnis des Freundes durch ein Studentenvisum in der Stadt A geregelt. Er schreibt gerade seine Diplomarbeit und es besteht kein Bedarf, jeden Tag in die Uni zu gehen. Nun ist die Familie in der Stadt B angekommen. Da das Visum des Freundes am Ende des Jahres ausläuft, geht er zum Ausländeramt in der Stadt B und fragt nach in Frage kommendem Prozedere für die Verlängerung seines Visums. Ihm wird geantwortet, dass er weiterhin sein Visum in der Stadt A verlängern lassen muss, da die Stadt B nur für "ihre" Studenten verantwortlich ist (gemäß irgendeiner Senatsentscheidung). Der Freund ruft bei der Ausländerbehörde in der Stadt A an und bittet um einen Termin für die Visumverlängerung. Darauf wird ihm jedoch erwidert, dass alle seinen Unterlagen sich bereits in der Stadt B befinden, da er sich umgemeldet hat und die Stadt B für Verlängerung seines Visum zuständig ist, da ein Studentenvisum generell nicht in dem Studiumsort, sondern in dem Anmeldeort verlängert werden muss. Mit dieser Auskunft geht der Freund wiederholt zum Ausländeramt in der Stadt B und schildert erneut seine Situation. Darauf wird ihm wiederholt auf die genannte Senatsentscheidung verwiesen, die besagt, dass die Stadt B nicht für Studentenvisa aus anderer Städte zuständig ist. Dem Freund werden zwei Möglichkeiten angeboten: Er meldet sich in er Stadt A mit dem Erstwohnsitz und bleibt in der Stadt B mit dem Zweitwohnsitz angemeldet. Somit würde die Stadt A wieder für sein Visum verantwortlich. Diese Möglichkeit ist jedoch äusserst ungüstig, da er keine Möglichkeit sieht, sich wieder in der Stadt A anzumelden. Die zweite angebotene Möglichkeit lautet eine Klage gegen die Senatentscheidung der Stadt B mit dem Ziel, diese Entscheidung zu verbessern und in solchen Fällen eine Möglichkeit für Einzelregelungen zu erlauben. Diese Möglichkeit betrachtet der Freund grundsätzlich als akzeptabel. Allerdings fragt sich der Freund, wie es nun mit seiner Aufenthaltserlaubnis weiter gehen soll…? und wie ein Prozedere für so eine Klage aussieht...? Sollte irgendetwas unverstänglich formuliert worden sein, bitte fragen. Wäre sehr dankbar für antworten. |
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