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Übertragung des Aufenthaltstitels

Dies ist eine Diskussion zu Übertragung des Aufenthaltstitels innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 28.09.2007, 00:30
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Übertragung des Aufenthaltstitels

Hallo


Person X ist in deutschland geboren. Hat einen unbefristeten aufenthalt. X mustte vor über 6 Monaten seinen Personalausweis erneuern lassen da sein altes schon verbraucht war. Nach 6 Monaten ist X zum Bürgeramt gegangen um seinen Aufenthaltstitel zu seinem neuen Pass zu übertragen. Doch X musste vom Bürgeramt hören, dass es nicht möglich wäre weil es da um eine angelegenheit ging was dem Ausländerbehörde zustand weil das Bürgeramt Aufenthaltstilel nur dann überträge wennn X sich direkt nach dem erneuern seines passes beim Bürgeramt melden würde.

X würde gerne wissen ob es irgendwelche Probleme bei der Ausländerbehörde geben würde weil er sich erst nach 6 monaten für die Übertragung seines Aufenthaltstitels meldet weil X gehört hat (richtig oder falsch weiss X selber nicht) das es für Ausländer einen Zeitraum von ungefähr 6 Monaten zusteht.

ich würde mich über eure Antworten sehr freuen. Danke im vorraus.
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