Dies ist eine Diskussion zu Uebersiedlung nach Deutschland innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Uebersiedlung nach Deutschland Er (Deutscher) mit chinesischer Frau verheiratet, beide haben einen gemeinsamen Sohn. Die Ehefrau hat aufgrund einer Schikane der chines Behoerden keinen gueltigen Reisepass mehr. Die Familie (Vater und Sohn deutsch) lebt in Grossbritannien (kein Schengen Land)und will nach Deutschland umziehen. Da 2 Familienmitglieder deutsch sind hat die Familie das Recht nach Deutschland umzuziehen. Wie funktioniert das, ohne gueltigen Pass der Ehefrau? Die Deutschen Behoerden koennten einen Passersatz ausstellen, zieren sich aber momentan noch. Fuer einen Rat waere ich sehr dankbar. |
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| AW: Uebersiedlung nach Deutschland Weshalb ziert sich die Deutsche Botschaft, bzw. Behörden???? Was ist darunter zu verstehen???? Gründe???? Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Uebersiedlung nach Deutschland Zitat:
dass die Ehefrau es versaeumt habe rechtzeitig vor Ablauf des Passes nach China zureuckzukehren. Das stimmt aber so nicht, da es allgemein ueblich ist seinen Pass an der chinesischen Botschaft in London zu erneuern bzw zu verlaengern. Rueckkehr nach China haette eine Reise ohne Wiederkehr bedeutet, weil die Ehefrau auch dort keinen Pass mehr erhalten haette. Also die Ablehnung des Passerstazes ist nicht haltbar, was auch bewiesen werde kann. Nimmt man die Abwesenheit des chinesischen Passes als Faktum an, wie funktioniert dann der Umzug nach Deutschland? |
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| AW: Uebersiedlung nach Deutschland Zitat:
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| AW: Uebersiedlung nach Deutschland Zitat:
zu gewaehren? Die Frage war auch nicht, wer zustaendig ist, sondern WIE es funktioniert. |
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| AW: Uebersiedlung nach Deutschland Zitat:
Zitat:
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| AW: Uebersiedlung nach Deutschland Zitat:
anbei das Geetz http://bundesrecht.juris.de/aufenthg...4BJNG000800000 Noch nie etwas davon gehoert? Ist das hier wirklich ein Juristen-Forum? Ich hatte auf kompetenten Rat gehofft . Vermuten kann ich selber. |
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| AW: Uebersiedlung nach Deutschland Aha, Blödsinn also. Muß man sich hier von Neulingen eigentlich so anblaffen lassen? Gut, daß ich nicht nachtragend bin. Aber wenn hier schon das Gesetz bemüht wird, schau mal dort nach, was in § 3 zum Thema 'Paßpflicht' steht. Danach sehen wir in der Aufenthaltsverordnung nach, dort findet man in § 7, daß tatsächlich sogar ein Paßersatz für Ausländer im Ausland ausgestellt werden kann. Die Hürden, insbesondere was die Zumutbarkeit eigener Bemühungen für einen Nationalpaß betrifft, liegen aber ziemlich hoch, siehe § 5. Schließlich greift man mit der Ausstellung von Paßersatzpapieren in die Personalhoheit anderer Staaten ein. Eine lediglich behauptete 'Schikane' des Heimatstaates reicht für die Ausstellung eines Paßersatzes aber mit Sicherheit nicht aus. |
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| AW: Uebersiedlung nach Deutschland Weshalb a) diese Nachlässigkeit und b) weshalb wird seitens der Botschaft/Konsulat nicht einmal zunächst der chinesische Pass ausgestellt, welche sodann doch die Grundlage für die Einreiseerlaubnis nach Deutschland wäre??? Ist die Ehe nach deutschem Recht bereits anerkannt? Ist der Sohn mit Urkunde und Pass nach deutschem Recht Deutscher??? Auf welcher Grundlage hält sich die Frau ohne Pass, denn im GB auf, seit wann??? Schreiben Sie an das Auswärtige Amt und bitten um Hilfe, bzw. Lösung des Problemes. Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Uebersiedlung nach Deutschland Ganz herzlichen Dank für die Info. Bislang war nur die dt Botschaft/BMI mit dem Fall befaßt. Zu Ihren Fragen: Ist die Ehe nach deutschem Recht bereits anerkannt? Ja Ist der Sohn mit Urkunde und Pass nach deutschem Recht Deutscher??? Wie man mir sagte ja, die Eintagung kann aber erst erfolgen, nachdem die Ehefrau über ein gültiges Identitätsdokument verfügt Auf welcher Grundlage hält sich die Frau ohne Pass, denn im GB auf, seit wann??? Die Ehefrau hielt sich zuerst mit Paß in GB auf, der aber dann ablief und von den chines Behörden nicht verlängert bzw erneurt wurde/wird. Die Ehfrau hat als Verheiratete einen Aufenthaltstitel für GB aufgrund der Ehe mit einem Deutschen. Die familiäre Gemeinschaft berechtigt die Ehfrau sich auch ohne gültigen Paß in GB aufzuhalten. Die sollte EU weit gelten. ich werde mich ans auswärtige Amt wenden. Danke |
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