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Übergangsreisepass möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Übergangsreisepass möglich? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 04.05.2009, 18:32
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Übergangsreisepass möglich?

Hallo!

Angenommen ein türkischer Staatsbürger hat eine deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.

Mittlerweile ist er aus der türkischen ausgestiegen und muss nur noch Papierkram erledigen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. Das heißt also, dass er momentan einen ungültigen türkischen Reisepass hat und keinen anderen.
Er würde aber gern in Thailand Urlaub machen. Kann er einen Übergangspass beantragen? Oder kann man nur mit einem Originalpass fliegen?

Danke im voraus für eine Antwort.

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2009, 23:26
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AW: Übergangsreisepass möglich?

Übergangspässe gibts nicht, was soll das sein?
Die türkische Staatsbürgerschaft erlischt erst mit der Aushändigung der Entlassungsurkunde. Das passiert aber regelmäßig erst nach der Einbürgerung. Der türkische Pass ist also noch gültig, es sei denn, dass zufällig ein kürzeres Gültigkeitsdatum drin stand, was dann Pech ist.

Ansonsten gilt natürlich immer, dass jemand, der gerade ein Einbürgerungsverfahren betreibt, dieses bei seiner Urlaubsplanung berücksichtigen sollte.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2009, 23:28
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AW: Übergangsreisepass möglich?

Zitat:
Zitat von Libera
Und wie kann jemand aus seiner türkischen Staatsbürgerschaft "ausgestiegen" sein?
Na, z.B. weil er einen entsprechenden Antrag gestellt hat, nachdem ihn die Einbürgerungsbehörde dazu aufgefordert hat.

Zitat:
Diese Aussage ist völlig desolat.
Nö.

Zitat:
Dann wäre er ja momentan Staatenlos, dass ist unglaublicher Schwachsinn,
Es ist eigentlich das übliche Verfahren, dass man vor der Einbürgerung die alte Staatsbürgerschaft aufgeben muss, mit der Folge, dass man vorübergehend staatenlos ist. Allerdings tritt bei türkischen Bürgern keine Staatenlosigkeit ein, weil hier die Besonderheit gilt, dass die endgültige Entlassung erst nach der Einbürgerung erfolgt.

Zitat:
Solange er noch seinen türkischen Pass besitzt ist er wohl auch noch türkischer Staatsangehöriger.
Er ist türkischer Staatsbürger, bis ihm die Entlassungsurkunde ausgehändigt wird. Dennoch könnte ja der Pass schon vorher abgelaufen sein, weil die Gültigkeit nun mal begrenzt ist. Im fortgeschrittenen Einbürgerungsverfahren wird aber niemand mehr aufgefordert, den Pass zu verlängern.

Zitat:
Sollte er auch noch die Frechheit besitzen das Land zu verlassen zu wollen,
Hier ist weder DDR noch gibts ne Stasi. Frechheit besitzt anscheinend jemand anders hier!


Zitat:
Für mich ist es absolut unverständlich wie man bloß so nachlässig sein kann und es schon zuviel verlangt ist seiner Passpflicht zu genügen!
Er besitzt zumindest einen abgelaufenen Pass und eine Einbürgerungszusicherung, das ist fürs Inland auf jedenfall ausreichend. Dass man damit nicht ins Ausland reisen kann, steht auf einem anderen Blatt. Vorübergehende Passlosigkeit ist im Einbürgerungsverfahren ansonsten durchaus üblich und wird mit Sicherheit niemandem angekreidet. Also Klappe halten, wenn man keine Ahnung hat!
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