Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Trennung und Einbürgerung

Dies ist eine Diskussion zu Trennung und Einbürgerung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2008, 14:28
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Trennung und Einbürgerung

Hallo,
man , kein Deutscher, ist seit 3 Jahren von einer Deutsche verheiratet. Im Sep.05 hat er sein Studium abgeschlossen. Er ist seit 2005 berufstätig und Superverdiener bei ca. 4500 Euro monatlich.
In zwei Monaten hätte er 60 Monate Rentenpflichtbeiträge auszahlt (Aus Ferienarbeit und als eingestellter). Seine Frau will sich aber scheiden. D.h. Sie befinden sich jetzt im Trennungsjahr.
Er will aber seine Einbürgerung beantragen. Hat er trotzdem Anspruch auf Einbürgerung?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2008, 17:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.265
98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Trennung und Einbürgerung

Zitat:
Zitat von palover1948
Hat er trotzdem Anspruch auf Einbürgerung?
Einen Anspruch hat, wer seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (und noch ein paar andere Kleinigkeiten erfüllt). Das steht in § 10 StAG. Dabei werden die Zeiten des Studiums nicht in allen Bundesländern berücksichtigt.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2008, 18:41
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Trennung und Einbürgerung

Zitat:
Zitat von Mitleser
Einen Anspruch hat, wer seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (und noch ein paar andere Kleinigkeiten erfüllt). Das steht in § 10 StAG. Dabei werden die Zeiten des Studiums nicht in allen Bundesländern berücksichtigt.
das ist richtig. Aber auch wer seit mindestes 3 Jahren mit einer deutschen Ehegattin verheiratet ist. Die Frage war, was gilt, wenn sich die Paar trennen!?
Vielen Dank im Voraus.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 06.10.2008, 20:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1.333
97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 252 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 252 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 252 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 252 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 252 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 252 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 252 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 252 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 252 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 252 Bewertungen)  
AW: Trennung und Einbürgerung

Was soll sich denn schon groß ändern?? Die Einbürgerung bedingt doch in keinsterweise eines verheiraten Familenstandes!
Nachdem man schon drei Jahre hier lebt, muss man mittlererweile einen selbstständigen Aufenthaltstitel besitzen, da darfs auch schon mal in der Ehe kriseln.
Wenn man also nun noch mindestens 5 Jahre hier weiterlebt, was ja durchaus auch alleine möglich sein soll, so kann man über eine Einbürgerung nachdenken. Wenn man aber dachte, dass sich die Frist durch eine Scheidung verkürzt, so muss man enttäuscht werden.
Im Übrigen reichen drei Jahre Heirat mit einer Deutschen ganz gewiss nicht aus, um eine Einbürgerung zu begründen!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 07.10.2008, 00:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.265
98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Trennung und Einbürgerung

Zitat:
Zitat von Libera
Die Einbürgerung bedingt doch in keinsterweise eines verheiraten Familenstandes!
Doch. Und zwar wenn die Einbürgerung wie hier schon nach 3 Jahren begehrt wird. Das geht nur nach § 9 StAG und dazu ist eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft mit einem bzw. einer Deutschen erforderlich. Nach einer Trennung ist dies nicht mehr gegeben, dann muß der Einbürgerungwillige eben so lange warten wie alle anderen auch, nämlich bis er 8 Jahre Aufenthalt hat. Mit erfolgreich besuchtem Integrationskurs übrigens nur 7 Jahre.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 07.10.2008, 09:39
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palover1948 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Trennung und Einbürgerung

Ich habe das Einbürgerungsamt angerufen. Sie meinten, die Trennung kann die Bearbeitung des Antrags verlangsamen, aber es muss nicht sein. Es konnte aber auch abgelehnt werden. Es ist aber von verschiedenen Faktoren abhängig. Also Prozess ohne Regeln.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Einbürgerung Asyl- und Ausländerrecht 08.05.2009 10:21
einbürgerung Allgemeines Forum für Jurastudenten 07.08.2008 14:06
Einbürgerung Asyl- und Ausländerrecht 02.12.2007 00:12
Einbürgerung Asyl- und Ausländerrecht 19.02.2006 17:34
Einbürgerung Asyl- und Ausländerrecht 09.01.2006 00:53





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN