Dies ist eine Diskussion zu Trennung und Einbürgerung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| man , kein Deutscher, ist seit 3 Jahren von einer Deutsche verheiratet. Im Sep.05 hat er sein Studium abgeschlossen. Er ist seit 2005 berufstätig und Superverdiener bei ca. 4500 Euro monatlich. In zwei Monaten hätte er 60 Monate Rentenpflichtbeiträge auszahlt (Aus Ferienarbeit und als eingestellter). Seine Frau will sich aber scheiden. D.h. Sie befinden sich jetzt im Trennungsjahr. Er will aber seine Einbürgerung beantragen. Hat er trotzdem Anspruch auf Einbürgerung? |
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| AW: Trennung und Einbürgerung Zitat:
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| AW: Trennung und Einbürgerung Zitat:
Vielen Dank im Voraus. |
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| AW: Trennung und Einbürgerung Was soll sich denn schon groß ändern?? Die Einbürgerung bedingt doch in keinsterweise eines verheiraten Familenstandes! Nachdem man schon drei Jahre hier lebt, muss man mittlererweile einen selbstständigen Aufenthaltstitel besitzen, da darfs auch schon mal in der Ehe kriseln. Wenn man also nun noch mindestens 5 Jahre hier weiterlebt, was ja durchaus auch alleine möglich sein soll, so kann man über eine Einbürgerung nachdenken. Wenn man aber dachte, dass sich die Frist durch eine Scheidung verkürzt, so muss man enttäuscht werden. Im Übrigen reichen drei Jahre Heirat mit einer Deutschen ganz gewiss nicht aus, um eine Einbürgerung zu begründen! |
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| AW: Trennung und Einbürgerung Zitat:
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| AW: Trennung und Einbürgerung Ich habe das Einbürgerungsamt angerufen. Sie meinten, die Trennung kann die Bearbeitung des Antrags verlangsamen, aber es muss nicht sein. Es konnte aber auch abgelehnt werden. Es ist aber von verschiedenen Faktoren abhängig. Also Prozess ohne Regeln. |
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