Dies ist eine Diskussion zu Transitvisum notwendig oder nicht? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Transitvisum notwendig oder nicht? Ist ein Transitvisum erforderlich oder nicht, wenn der internationale Bereich nicht verlassen wird? Quasi nur Landung zum Umsteigen. |
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| AW: Transitvisum notwendig oder nicht? Hier steht was unter Rubrik "Großbritannien" http://de.wikipedia.org/wiki/Visum oder mal google über länderspezifische Einreisebedingungen. Die auswärtigen Ämter haben das auch in ihrer web-seite |
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| AW: Transitvisum notwendig oder nicht? Habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt. Reisender hat Visum für UK, die Frage ziehlt darauf ab, ob für den Zwischen (Umsteige)Stopp ein Visum für Deutschland benötigt wird |
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| AW: Transitvisum notwendig oder nicht? Auch wenn die Reise vermutlich schon gemacht wurde, für den Fall, daß irgendwer den Thread über eine Google-Suche o.ä. findet: Die meisten Nationalitäten brauchen kein Transitvisum, wenn sie in Frankfurt um steigen, Russen auch nicht. Voraussetzung: Flughafentransit – Visum-Typ A Ein Flughafentransit liegt vor, wenn bei einem Flug mit Umsteigen in Deutschland der Transitbereich des Flughafens nicht verlassen wird. Dies ist der Fall, wenn • der Anschlußflug nicht in einen Schengen-Staat führt und • eine erneute Registrierung für den Anschlußflug nicht erforderlich ist und • das Gepäck nicht für den Anschlußflug nicht in Empfang genommen und erneut aufgegeben werden muß sowie • die Paßkontrolle nicht aus anderen Gründen (wie z.B. Terminal-Wechsel, Übernachtung in einem Hotel) passiert werden muß. Ob die genannten Bedingungen gegeben sind und ob ein Flughafentransit auf dem Ankunftsflughafen überhaupt möglich ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer Fluggesellschaft. Russische Staatsangehörige benötigen für einen Flughafentransit kein Visum. Flughafentransitvisa werden nur von Staatsangehörigen weniger Staaten benötigt. Nicht benötigt werden solche Visa von Staatsangehörigen von Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie von allen europäischen Staaten außer der Türkei. (Quelle: Auswärtiges Amt, Deutsches Konsulat in St.Petersburg; es lohnt sich übrigens immer, die Websites der jeweiligen deutschen Botschaften/Konsulate zu besuchen, da findet man all solche Informationen)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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