Dies ist eine Diskussion zu Student - neues Visumsverfahren? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Student - neues Visumsverfahren? Mir ist ein ähnlicher Fall bekannt, nur widerspricht es ja dem Ziel der Förderung von Wissenschaft und Forschung. |
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| AW: Student - neues Visumsverfahren? Ich empfehle den Gang zur Ausländerbehörde zusammen mit einer Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule und einem Schreiben vom Prof. der für den Studiengang den Hut aufhat und einfach eine AE für die Zeit beantragen. Ist natürlich ziemlich dümmlich einfach so einzureisen wenn man studieren will. Da es Visa dafür recht unkompliziert gibt. So hat man jetzt im Prinzip eine Illegale Einreise weil man von vornherein nicht die Absicht hatte nach den 3 Monaten wieder auszureisen. Das könnte im schlimmsten Fall selbst wenn der Kanadier nicht zur Ausländerbehörde geht sondern gleich ausreist trotzdem zu Ärger am flughafen führen da ja ein Stempel mit dem Einreisedatum im Pass ist. Nicht auf die Idee kommen an dem Stempel herumzumanipulieren das wär eine Urkundenfälschung und dann gibts gleich die Acht wenns auffällt. Mein Rat wäre ein ehrliches Gespräch mit der Ausländerbehörde das man sich dadrüber keine Gedanken gemacht hat und der Annahme war das dies alles so ginge. Was an für sich ein Widerspruch ist weil man ja mit nem 3 Monats Visum eingereist ist. Viel Glück. |
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| AW: Student - neues Visumsverfahren? Also meines Wissens ist man als Kanadier 3 Monate komplett visumsbefreit, also wäre nur der Einreisestempel im Reisepass. Es ist hier kein Fall, der mich persönlich betreffen würde, aber mich würde interessieren, wie die Ausländerbehörde hier zu reagieren hat. Soweit ich das im AufentG nachgelesen habe gibt es hier keinerlei Ermessen, bin mir aber nicht sicher. Die Ausländerbehörde MUSS den Kanadier nach dem Gesetz ja zurückschicken, oder? Ansonsten müsste die Person auf eigenes Risiko hierbleiben. |
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| AW: Student - neues Visumsverfahren? Die Ausländerbehörde muss für rechtmäßige Zustände sorgen. Und wenn der Kanadier keinen Aufenthaltstitel hat, dann ist er auszuweisen. Grundsätzlich. Aber im Gespräch sind die Behörden da meistens relativ kulant, wenn der Ausländer klaren Tisch macht und erkennbar ist, dass er ein Visum beantragt und dieses auch erhalten wird. Insofern ist die Empfehlung von le_streets vollkommen richtig, dass der Kanadier das Gespräch mit den zuständigen Behörden suchen sollte. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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