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Streitwert bei Ausländersachen

Dies ist eine Diskussion zu Streitwert bei Ausländersachen innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 05.09.2009, 14:28
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Streitwert bei Ausländersachen

Guten Tag Zusammen,

ein fiktiver Fall – ein Deutscher heiratet eine Russin in Dänemark und nimmt zur Erteilung einer sofortigen Aufenthaltserlaubnis (ohne Ausreise) anwaltliche Hilfe in Anspruch. Die Anwältin würde den Streitwert auf 10.000 Euro festsetzen (gem. §52 GKG, weil sowohl der deutsche Ehegatte als auch der nachziehende Ausländer einen eigenständigen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis haben). Ist dies so korrekt? Ich dachte eigentlich, dass max. Streitwert bei Ausländersachen bei 5.000 Euro liegt und hier um ein Gesamtmandat geht, oder nicht?
Vielen Dank für Eure Ideen!
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Alt 06.09.2009, 22:02
Boardneuling
 
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